Innerhalb der EU dürfen 60-Watt-Birnen weder hergestellt noch importiert werden. Die Lagerbestände dürfen jedoch noch verkauft werden.

Das von der EU verfügte Aus für Glühbirnen geht am 1. September in die nächste Runde: Ab diesem Datum dürfen auch 60-Watt-Birnen innerhalb der Union weder hergestellt noch importiert werden. Die Lagerbestände dürfen jedoch noch verkauft werden.
Glühbirne
© APA (HERBERT PFARRHOFER)

Laut Stufenplan der EU wurden die 100-Watt-Birnen bereits im September 2009 verboten, im darauffolgenden Jahr kam das Aus für die 75-Watt-Birnen. Der letzte Schritt steht dann für den September 2012 auf dem Programm und wird alle übrigen Glühbirnen treffen, so der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie. Sonderregelungen nach Energieeffizienzklassen gibt es für Halogenlampen.

Glühbirnen sind zwar Energiefresser, Kritiker des Verbots führen aber an, dass Energiesparlampen giftiges Quecksilber enthalten, was eine entsprechende Entsorgung notwendig macht. Auch entspricht deren Haltbarkeit in der Praxis oft nicht den Versprechungen der Hersteller. LED als weitere Alternative sind noch kostspieliger als die ohnehin schon teuren Energiesparlampen.

Mit der Ablöse der Glühbirnen wurde auch eine neue Kennzeichnung der Leuchtleistung notwendig, die im Vorjahr umgesetzt wurde. Statt der gewohnten Watt soll der sogenannte Lumenwert darüber informieren, wie viel Licht eine Lampe - egal ob Glühbirne, Energiesparlampe oder LED - abgibt.