Das höchste EU-Gericht hat eine kontroverse Entscheidung getroffen, die den Unmut in der europäischen Bevölkerung gegen Flüchtlinge noch weiter anheizen wird. Auch schwerkriminelle Flüchtlinge soll ihr Flüchtlingsstatus jetzt vor der Abschiebung schützen.
Europäischen Gerichtshof
© picture alliance / dpa / Thomas FreyEingangs-Schild von dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.

~ RT Deutsch
Grundlage dieses Urteils waren die Klagen dreier besonders schwerkrimineller Asylbewerber:
Hintergrund sind die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien beziehungsweise Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren.

Der EuGH sollte klären, ob der Entzug dieses Flüchtlingsstatus nach EU-Regeln mit dem Genfer Abkommen und den Grundrechten der EU vereinbar ist.

Nach Ansicht der Richter ist er das.

~ RT Deutsch
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