Nachdem drei Männer gegen ihre Bußgeldbescheide wegen Corona-Verordnungen geklagt hatten, hat jetzt das Amtsgericht Dortmund die Corona-Schutzverordnungen vom 22. März für unwirksam erklärt. Laut dem Gericht braucht ein derart gravierender Grundrechtseingriff
ein Gesetz durch das Parlament und kann nicht einfach ohne jegliche Grundlage erlassen werden.
Abstand
© www.globallookpress.com Müller-StauffenbergOhne Beschluss durch die Parlamente sind Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ungültig, so das Amtsgericht Dortmund.
Das Amtsgericht Dortmund hat die im Frühjahr geltenden Corona-Schutzverordnungen für unwirksam erklärt, nachdem drei Personen Beschwerde gegen ihre Bußgeldbescheide eingereicht hatten. Die drei Männer hatten im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen. Ein Richter hat sie nun freigesprochen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff benötige ein entsprechendes Gesetz durch das Parlament. Eine Verordnung durch die Regierung sei nicht ausreichend.

~ RT Deutsch
Einer der Freigesprochenen wird von einerm nahestehenden Anwalt folgendermaßen zitiert:
"Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns gemeingefährliches Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu dritt in Merkeldeutschland zusammengestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Corona-Schutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!"

~ RT Deutsch
Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig:
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde eingereicht, die vom Oberlandesgericht Hamm geprüft werden soll. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von den Kollegen "ausführlich begründet" und soll zeitnah veröffentlicht werden.

In den letzten Wochen hatten sich die Forderungen gemehrt, die Parlamente in die Entscheidungen zur Corona-Lage miteinzubeziehen.

~ RT Deutsch