Um die Corona-Infektionen in Sachsen einzudämmen, will die Staatsregierung ab 14. Dezember die Reißleine ziehen. Viele Regeln aus dem 1. Lockdown kommen wieder vor und zudem einige Verschärfungen. Das sind die Pläne.
kretschmer
© Tino PlunertAuf einer Pressekonferenz in der sächsischen Staatskanzlei kündigte Ministerpräsident Kretschmer neue Einschränkungen an.
Die sächsische Staatsregierung hat verschärfte Corona-Regeln ab kommenden Montag, 14. Dezember, angekündigt. Geplant sind die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Horten, Teilen des Einzelhandels, ein öffentliches Alkoholverbot und Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehrsraum - also überall da, wo sich Menschen begegnen, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Wolfram Günther (Bündnis90/Die Grünen).

Die angekündigten Maßnahmenlockerungen für die Feiertage bis Neujahr sollen teilweise wieder zurückgenommen werden und nur noch für die direkten Weihnachtstage (23. Dezember bis 27. Dezember) gelten.
Wir müssen dieses Land zur Ruhe bringen. Wir haben es versucht mit milderen Mitteln und sehen, dass diese Instrumente nicht greifen.

Michael Kretschmer (CDU) Ministerpräsident Sachsen
Auf einer Pressekonferenz in der sächsischen Staatskanzlei kündigte Ministerpräsident Kretschmer neue Einschränkungen an. Bildrechte: Tino Plunert Das kommt auf Sachsen zu
  • landesweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehrsraum, also auf Plätzen und Straßen genauso wie im Wohngebiet auf dem Fußweg - Ausnahmen gelten nur für Waldspaziergänge und Sport
  • Schließung von Kitas, Schulen und Horteinrichtungen, eine Notbetreuung für arbeitende Eltern wird derzeit erarbeitet
  • für Schüler soll es ab 14. Dezember "häusliche Beschulung" geben - sprich Homeschooling
  • Schließung von Teilen des Einzelhandels
  • landesweit einheitliche Regeln zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Kliniken: Nur mit Mundschutz und nach negativem Test oder Schnelltest
  • Erleichterungen über die Feiertage: Maximal zehn Menschen einer Familie können sich zwischen 23.12., 12 Uhr und 27.12., 12 Uhr treffen. Danach gilt wieder die bereits bestehende Fünf-Personen-Regel aus zwei Haushalten
  • Hotels und Beherbergungseinrichtungen dürfen vom 23.12. bis 27.12. mittags Gäste aufnehmen, die aus familiären Gründen (sozialer Aspekt des Weihnachtsfestes) anreisen und wieder abreisen, davor und danach gilt weiterhin das bereits bestehende Beherbergungsverbot für Touristen
  • Schließung von Rehasporteinrichtungen bis 10.1.2021
  • mehr Kontrollen und Präsenz der Bundespolizei an Grenzen zu Nachbarländern
  • mehr Kontrollen der Hygienemaßnahmen in der Öffentlichkeit und im Einzelhandel durch Ordnungsämter und Polizei
Was ist denn noch geöffnet bis Weihnachten?
  • Lebensmittelhandel und Warenverkauf des täglichen Bedarfs
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Getränkehandel
  • Tierbedarf
  • Großhandel und Großmärkte
  • Post und Postdienstleistungen
  • Drogerien und Apotheken
  • Friseure
  • Banken und Geldinstitute
  • Tankstellen
  • Kfz-Handel und Fahrradservice
Fahrplan zur Umsetzung

Der zweite Lockdown für Sachsen ist vorerst bis zum 10. Januar 2021 vorgesehen. Am Freitag sollen die genauen Regeln bekannt gegeben werden, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer. Zuvor wolle das Kabinett mit betroffenen Verbänden, dem Sächsischen Landtag und den Kommunen über die Details diskutieren.
Die Lage ist dramatisch. Wir müssen handeln. Die Einschläge werden immer mehr.

Martin Dulig (SPD) Sächsischer Wirtschaftsminister