Der immer noch zu Unrecht inhaftierte Wikileaksgründer Julian Assange hat in seinem Kampf für die Gerechtigkeit und um seine Freilassung einen wichtigen Sieg errungen. Das Gericht in London hat in erster Instanz seine Auslieferung nach Amerika abgelehnt.
Assange
© AFP Tolga AkmenDemonstranten protestierten am 14. September 2020 vor dem Gericht im Zentrum Londons, wo die Auslieferungsanhörung gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange wieder aufgenommen wurde.
Dem Mitbegründer der Enthüllungsplattform drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Nun hat das Gericht den US-Antrag abgelehnt.

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Assange wurde im April 2019 von der Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft in London (in der er zuvor fast 8 Jahre zu "leben" gezwungen war) gezerrt und entgegen aller Menschenrechte vor der Weltöffentlichkeit in ein Gefägnis in London verfrachtet, in dem er anscheinend auch gefoltert wird.
Der 49-jährige Australier Julian Assange sitzt seit über anderthalb Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten Londons. Zuvor hatte er fast acht Jahre im Asyl in der ecuadorianischen Botschaft verbracht.

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Die Ablehnung des Gerichts für die Auslieferung wurde mit den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten, begründet und nicht wegen der offensichtlichen Unschuld des Inhaftierten:
Das Central Criminal Court in London hat heute eine Entscheidung über die Auslieferung des Mitbegründers der Enthüllungsplattform WikiLeaks an die USA fällen wollen. Nun hat es entschieden, den Antrag der USA abzulehnen. Das Gericht teilte am Montag mit, dass Assange wegen der Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarteten, nicht ausgeliefert werde.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung unter anderem auch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.

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Sollte dies den Tatsachen entsprechen, lässt es nichts Gutes in Hinsicht über die Behandlung Assanges in Belmarsh erahnen. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.
Der Rechtsstreit dürfte jedoch vorerst in Großbritannien weitergehen, denn gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.

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