Der 14-Jährige, der einen 13-Jährigen mit mehreren Messerstichen getötet haben soll, sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Dem Teenager drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.
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© Sebastian Gollnow / dpaFelder und Waldstück in Sinsheim: Der mutmaßliche Tatort Foto: 
Ein 13-Jähriger in Sinsheim bei Heidelberg ist nach ersten Erkenntnissen der Ermittler aus Eifersucht umgebracht worden. Die Ermittlungen zum Motiv liefen aber weiter, sagte Siegfried Kollmar von der Kriminalpolizei Mannheim. Ein 14-Jähriger steht demnach unter Verdacht, den Jungen am Mittwoch mit mehreren Messerstichen ermordet zu haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam der Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Dem Jugendlichen werde das Mordmerkmal der Heimtücke vorgeworfen, erläuterte Staatsanwalt Andreas Herrgen. Dem Teenager drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe. Er habe bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.

Den Ermittlungen zufolge hatten beide Kontakt zu einem weiteren Kind, das auch am Tatort gewesen sein soll. Dieses sei auch Grund der mutmaßlichen Eifersuchtsstreitereien gewesen. Details dazu machten die Ermittler aber nicht öffentlich, weil das Kind strafunmündig sei.

Der 13-Jährige sei am Mittwoch zu einem Treffpunkt an einem Waldrand gelockt worden, sagte Kollmar. Nach einer »gewissen Wegstrecke« soll der 14-Jährige auf den Jungen eingestochen haben. Die Ermittler gehen von einer gezielten Tat aus, der 14-Jährige habe ein Küchenmesser zu dem Treffen mitgenommen. Vermutlich habe es einen kurzen Kampf gegeben. Um wie viele Stiche es geht, gab der Kripobeamte nicht an.

»Wir haben noch viel zu ermitteln«, sagte Kollmar. Man warte noch auf das schriftliche Ergebnis der Obduktion, Handydaten würden ausgewertet.

Der tote Teenager war am Mittwochnachmittag auf einem Feld gefunden worden. Der 14-Jährige wurde in unmittelbarer Nähe des Fundorts festgenommen.

Zu diesem Zeitpunkt war der mutmaßliche Angreifer aber noch nicht strafmündig. Nach deutschem Recht sind auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren nur »bedingt strafmündig«. Für sie gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Strafrechtlich verantwortlich ist ein Jugendlicher zudem nur, »wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln«.