Erneut Kritik am Plan einiger Abgeordneter, ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht zu beantragen: Führende Vertreter von SPD und Grünen befürchten, das Vorgehen der Gruppe sei verfrüht und nicht "zu Ende gedacht".

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Nach dem Eklat im Thüringer Landtag wurden die Rufe nach einem AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht lauter. Eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz plant, noch in diesem Herbst einen Antrag zu stellen. SPD und Grüne kritisieren zwar nicht ein mögliches Verbot an sich - aber das bisherige Vorgehen rund um den Antrag.

Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic mahnte zu bedachten Schritten. Sie sprach sich dafür aus, zunächst vorliegende Beweise zusammenzutragen und zu prüfen, bevor der Bundestag über ein Verbotsverfahren entscheide. "Ein Verfahren muss auf Grundlage valider Fakten durchgeführt werden", sagte sie.

Mihalic betonte allerdings auch: Die Debatte über ein Verbotsverfahren sei grundsätzlich berechtigt - und es gebe "in der Grünen-Fraktion breite Zustimmung für ein Verbot".

"Nicht zu Ende gedacht"

Unterstützung bekam sie von ihrer SPD-Amtskollegin: Auch Katja Mast machte deutlich, dass es zunächst eine Beweiserhebung bräuchte - und die liege in den Händen der Innenministerien. Dem Parlament fehlten die notwendigen Mittel, konkret der Zugriff auf Informationen der Inlandsgeheimdienste. Mihalic forderte die Innenressorts auf, für ein Verbotsverfahren "das Material endlich zusammenzutragen".

"Aus meiner Sicht ist dieser Antrag nicht vom Ende gedacht", sagte Mast. Sie äußerte die Sorge, dass der geplante Antrag der Gruppe um Wanderwitz nicht zum Ziel führen könnte - und stattdessen "das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen möchte".


Kommentar: Die Altparteien stellen sich damit gegen den Willen von Millionen von Wählern und sie wollen etwas abschaffen, was ihnen nicht in den Plan passt. Ein sehr gewagtes Spiel.


SPD-Spitze und Union kritisch

Mast verwies darauf, dass der Antrag auf ein NPD-Verbot von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht gestellt worden sei. Diese einheitliche Haltung gebe es jetzt nicht.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte schon zuvor daran gezweifelt, dass das aktuell geplante Verbotsverfahren "das richtige Instrument" sei. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz zeigte sich vor wenigen Tagen reserviert, weil bisherige Verbotsverfahren gegenüber Parteien immer erfolglos waren.

CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonten ebenfalls, dass sie den von einigen Dutzend Abgeordneten unterstützten Vorstoß deutlich ablehnen.