Webseiten-Betreiber haben endlich Klarheit: Hamburgs oberster Datenschützer genehmigt die Einbindung des Internet-Statistikdienstes Google Analytics in deutsche Internetseiten. Wer die Software verwenden möchte, muss jedoch künftig einige Dinge beachten.

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Die jahrelange rechtliche Unsicherheit bei der Nutzung des Web-Statistik-Dienstes Google Analytics ist geklärt: Der Internet-Konzern Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erzielten nach langwierigen Gesprächen eine Einigung zur Nutzung des Dienstes.

Das Unternehmen teilte am Donnerstag mit, die vereinbarten Regelungen stellten sicher, dass Google Analytics "ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden kann".

Mit Google Analytics können die Betreiber eines Web-Angebots Statistiken über ihre Besucher erstellen - man spricht bei solchen Diensten auch vom "Tracking", also von einem Nachverfolgen der Nutzer. Google erstellt dabei nur aggregierte, also keine einzelnen Nutzerdaten und stellt den Dienst kostenlos zur Verfügung. Bestimmte Daten werden dabei auch an das Unternehmen in den USA übermittelt.

Zu den vereinbarten Regeln gehört, dass die Betreiber eines Web-Angebots in einer Datenschutzerklärung darüber informieren, dass Google Analytics eingesetzt wird.

Umstrittener Web-Statistikdienst Datenschützer erlaubt Einsatz von Google Analytics

Webseiten-Betreiber haben endlich Klarheit: Hamburgs oberster Datenschützer genehmigt die Einbindung des Internet-Statistikdienstes Google Analytics in deutsche Internetseiten. Wer die Software verwenden möchte, muss jedoch künftig einige Dinge beachten.

Die jahrelange rechtliche Unsicherheit bei der Nutzung des Web-Statistik-Dienstes Google Analytics ist geklärt: Der Internet-Konzern Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erzielten nach langwierigen Gesprächen eine Einigung zur Nutzung des Dienstes.
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Googles Statistikdienst Analytics: Jahrelange Unsicherheit. (© Google.com)

Das Unternehmen teilte am Donnerstag mit, die vereinbarten Regelungen stellten sicher, dass Google Analytics "ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden kann".

Mit Google Analytics können die Betreiber eines Web-Angebots Statistiken über ihre Besucher erstellen - man spricht bei solchen Diensten auch vom "Tracking", also von einem Nachverfolgen der Nutzer. Google erstellt dabei nur aggregierte, also keine einzelnen Nutzerdaten und stellt den Dienst kostenlos zur Verfügung. Bestimmte Daten werden dabei auch an das Unternehmen in den USA übermittelt.
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Zu den vereinbarten Regeln gehört, dass die Betreiber eines Web-Angebots in einer Datenschutzerklärung darüber informieren, dass Google Analytics eingesetzt wird.

Add-on gegen Analytics

Dort soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass die Besucher der Website die Google-Analytics-Funktion mit einem Zusatzprogramm (Add-on) des Browsers abschalten können. Die Betreiber sollen auch eine von Google bereitgestellte Software-Lösung einsetzen, die bei der Nutzung des Dienstes die vollständige IP-Adresse "maskiert", also unkenntlich macht. Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die jeden Computer im Internet eindeutig identifiziert.

"Macht ein Webseitenbetreiber von diesen Möglichkeiten Gebrauch, wird dadurch ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet", erklärte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen gespeichert werden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben.

Seitenbetreiber verantwortlich

"Wir befinden uns am Ende eines langen, aber konstruktiven Abstimmungsprozesses", schrieb Caspar in einer schriftlichen Mitteilung. Im Januar waren die Gespräche über Google Analytics sogar zeitweise abgebrochen worden.

Jetzt habe die intensive Zusammenarbeit die erzielten Verbesserungen ermöglicht, erklärte Caspar. Es sei zu begrüßen, dass die Änderungen auch europaweit umgesetzt werden sollen. Caspar betonte, dass nun die Betreiber einer Website, wenn sie Google Analytics nutzen, "für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind".