
Kommentar: Damit hat der Anwalt auch recht. Aber so etwas darf nicht mehr ausgesprochen werden.
"Korrupter Drecksack" und "Terrorsitin": Geldstrafen für Beleidigung von Scholz und Baerbock
"Majestätsbeleidigung"
Es folgte darauf ein Strafbefehl, und im Jahr 2023 erging ein Urteil nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Kassel begründet das Urteil damit, dass Roscher den Bundeskanzler, die Außenministerin sowie den Wirtschafts- und Klimaminister in ihrem öffentlichen Wirken "erheblich beeinträchtigt" habe. Die Wortwahl des Anwalts habe den Tatbestand der "Schmähkritik" erfüllt, und eine solche Herabwürdigung könne die genannten Politiker "in ihrem politischen Fortkommen - zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher auftritt - nicht unerheblich behindern."
Kommentar: Personen der Öffentlichkeit sollten darüber stehen können, dafür werden sie entsprechend bezahlt und tragen Verantwortung.
Auch die zuständige Rechtsanwaltskammer habe sich, so Roscher gegenüber Apollo News, "eingeschaltet". Für den Fall, dass er sich ein weiteres Mal kritisch zu Politikern äußern sollte, könne ihm, sofern er abermals verurteilt würde, ein "Berufsverbot drohen". Außerdem solle dem Anwalt wegen vermeintlicher "Unzuverlässigkeit" der Waffenschein entzogen werden.
Kommentar: Wie es JD Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz äußerte:
US-Vizepräsident J.D. Vance in München: BRD/EU-Totalitarismus hat gefährliche Züge angenommen: Echte Demokratie sollte dringend zurück in die Regierungen