Zu den Debatten über die Meinungsfreiheit in Deutschland passt folgende Meldung: Wegen einer zugespitzten Kritik am politischen Führungspersonal erhielt ein Anwalt eine empfindliche Geldstrafe. Außerdem soll ihm der Waffenschein entzogen werden. Und es droht ein Berufsverbot.
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Annalena Baerbock, Robert Habeck und Olaf Scholz während einer Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin, 21. August 2024.
Der Rechtssanwalt Markus Roscher wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Sein 'Vergehen': Er hatte im Sommer 2022, als öffentlich über die "Gasumlage" diskutiert wurde, Bundeskanzler Scholz und die Minister Baerbock und Habeck auf Twitter/X als "bösartig[e], arrogant[e] Versager" bezeichnet, wie das Online-Portal Apollo News berichtet. Roscher hatte damals noch hinzugefügt, dass die von ihm genannten Politiker "für eine grünschwarzrote Scheinmoral ihre Bürger zugrunde gehen" lassen würden, während sie sich "selbst die Taschen" vollstopften. Roscher vertrat in seinem Posting die Ansicht, die Politiker seien zu "dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen".


Kommentar: Damit hat der Anwalt auch recht. Aber so etwas darf nicht mehr ausgesprochen werden.

"Korrupter Drecksack" und "Terrorsitin": Geldstrafen für Beleidigung von Scholz und Baerbock


"Majestätsbeleidigung"

Es folgte darauf ein Strafbefehl, und im Jahr 2023 erging ein Urteil nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Kassel begründet das Urteil damit, dass Roscher den Bundeskanzler, die Außenministerin sowie den Wirtschafts- und Klimaminister in ihrem öffentlichen Wirken "erheblich beeinträchtigt" habe. Die Wortwahl des Anwalts habe den Tatbestand der "Schmähkritik" erfüllt, und eine solche Herabwürdigung könne die genannten Politiker "in ihrem politischen Fortkommen - zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher auftritt - nicht unerheblich behindern."


Kommentar: Personen der Öffentlichkeit sollten darüber stehen können, dafür werden sie entsprechend bezahlt und tragen Verantwortung.


Auch die zuständige Rechtsanwaltskammer habe sich, so Roscher gegenüber Apollo News, "eingeschaltet". Für den Fall, dass er sich ein weiteres Mal kritisch zu Politikern äußern sollte, könne ihm, sofern er abermals verurteilt würde, ein "Berufsverbot drohen". Außerdem solle dem Anwalt wegen vermeintlicher "Unzuverlässigkeit" der Waffenschein entzogen werden.