Treibhausgase im Boden entsorgen, um die Klimaerwärmung zu bremsen - das wollte die Bundesregierung erproben. Doch die Länder haben sich quergestellt: Der Bundesrat hat den Gesetzesvorstoß abgelehnt. Jetzt droht ein Verfahren mit der EU.
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© DPACCS-Testanlage Schwarze Pumpe: CO2-Entsorgung unter Druck

Berlin - In Deutschland wird es vorerst keine unterirdischen Lager geben, in denen Kohlendioxid aus Kraftwerken und Industriebetrieben gespeichert wird. Der Bundesrat lehnte am Freitag einen Gesetzesvorstoß des Bundes ab, mit dem das Treibhausgas zunächst testweise in ehemaligen Gasspeichern gelagert werden sollte. Die Regierung wollte die Technologie bis 2017 erproben lassen - mit zwei bis drei Lagern, die über Kapazitäten von maximal je drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verfügen.

Die sogenannte CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) gilt als Voraussetzung, um in Deutschland Kohlekraftwerke auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können, da sonst Rechte zum CO2-Ausstoß an der Börse gekauft werden müssen. Deutschland droht nun aber auch ein Vertragsverletzungsverfahren, da die EU-CCS-Richtlinie eigentlich schon im Juni in nationales Recht umgesetzt werden musste.

Im Bundesrat gab es auch keine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. So kann das Gesetz nur noch auf Initiative der Bundesregierung oder des Bundestags über den Umweg dieses Gremiums gerettet werden. Doch die Lage ist verfahren, da es in den Bundesländern großen Widerstand gegen die Speicherung gibt

Die Kritiker betonen, dass Kohlendioxid in hoher Konzentration giftig ist; das Entweichen des Gases aus der Erde sei nicht auszuschließen. So wurden mehrere Einigungsversuche zwischen Bund und Ländern in den vergangenen Jahren wieder verworfen. Speicherstätten wären vor allem in Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorhanden, wo es heftige Proteste gegen die Technologie gab.

Im Gesetz der Bundesregierung sollten die Bundesländer umfangreiche Rechte erhalten, CCS auf ihrem Gebiet zu untersagen. Niedersachsen sprach sich daher für das Gesetz aus, kündigte aber an, dass es CCS dort nicht geben werde. Dies wiederum verärgerte Brandenburg, das als Braunkohleförderland befürchtet, als einziges Land letztlich die Speicherung durchsetzen zu müssen.

Der Energiekonzern Vattenfall bemängelt, dass das Gesetz bis 2016 befristet ist und die Haftungsregelungen den Betreibern zu hohe Risiken aufbürdeten. Selbst mit dem Gesetz seien daher die Voraussetzungen für den Bau des Testkraftwerks Jänschwalde, das mit EU-Mitteln in dreistelliger Millionenhöhe gefördert werden könnte, nicht gegeben.

wbr/Reuters/dpa