Frankreich verfolgt Internetsünder mit der sogenannten Three-Strikes-Regelung recht hart und droht bei dreimaligem Verstoß gegen das Urheberrecht mit Internetsperren und Geldstrafen. Das Anfang des Jahres inkraft getretene Gesetz steht nun offenbar direkt vor den ersten verhängten Internetsperren.
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Einem Bericht des britischen Senders BBC zufolge sind 60 französische Internetnutzer bereits zum dritten Mal eines Urheberrechtsverstoßes beschuldigt worden. Anschließend kann die zuständige HADOPI-Behörde - Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Interne - ein Gerichtsverfahren eröffnen um den Nutzern den Internetzugang für bis zu vier Wochen sperren zu lassen. Auch Geldstrafen von bis zu 1500 Euro sind möglich. Zwei Warnungen muss die Behörde allerdings zuvor abwarten, nur Wiederholungstäter sollen mit Internetentzug bestraft werden. Bei diesen stört sich die HADOPI aber auch nicht an den seit Einführung des Gesetzes immer wieder aufgekommenen Vorwürfen der Sippenhaft - immerhin nutzt oft nicht nur ein Teilnehmer einen Internetzugang sondern auch andere Mitglieder der Familie, Freunde oder Gäste.

Der erste Verstoß gegen das Urheberrecht soll laut der französischen Regelung mit einer Warnung per eMail und dem Hinweis auf die folgenden Konsequenzen geahndet werden. Der zweite Verstoß innerhalb von sechs Monaten zieht die gleiche Warnung nach sich, allerdings wird sie jetzt zusätzlich auch per Brief übermittelt. Erst beim dritten aktenkundig gewordenen Verstoß sind Internetsperren und Geldstrafen angedacht. Die Informationen dazu bekommt die HADOPI-Behörde von den Verbänden der Content-Industrie, Musikverlagen und Filmfirmen beispielsweise. Laut Angaben der Behörde wurden bislang 650.000 erste Warnungen verteilt sowie 44.000 zweite Warnungen. Bislang gab es erst 60 dritte Warnungen und noch keine vollzogenen Internetsperren.

Einige deutsche Politiker fordern eine Umsetzung des umstrittenen Gesetzes auch für Deutschland. Zwar scheiterte ein erster Vorstoß vor einiger Zeit weil das Gesetz zu tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen würde. Erst vor einigen Wochen jedoch kündigte der CDU-Politiker Siegfried Kauder an, einen neuen Gesetzesentwurf für ein Internetsperr-Gesetz vorzulegen. Der Politiker erntete sogar aus seiner eigenen Partei starke Kritik mit seinem Vorstoß. Allerdings musste sich Kauder auch viel Spott ertragen - neugierige Internetnutzer untersuchten nach der Ankündigung Kauders seine Internetpräsenz auf urheberrechtlich geschützte Bestandteile und wurden auch prompt fündig. Der CDU-Politiker nutzte einige urheberrechtlich geschützte Bilder ohne die Nutzungsrechte an diesen Bildern zu halten. Kauder konterte den Vorwurf mit einem Rundbrief, in dem er darauf hinwies, die Rechte nun erworben zu haben und damit ein „Three-Strikes-Modell“ bestätigt zu sehen - nach dem erfolgten Hinweis hätte er laut eigener Aussage die betroffenen Rechte ja erworben. Allerdings stellte sich heraus, dass Kauder mitnichten alle Rechte an den betroffenen Bildern erworben hat - die Internetnutzer schickten ihm daher den „zweiten Strike“. Nun kam es zudem noch zu einem dritten Vorfall, für eine weitere Grafik im Header der Seite verfügt Kauder über keine Nutzungsrechte. Etwas spöttisch fordern Blogger wie Alexander Double nun die sofortige Stilllegung der Internetzugänge von Siegfried Kauder. Nicht ganz ohne ernsthaften Hintergrund - Kauder fordert für sein deutsches „Three-Strikes“ das Abschalten des Internetzugangs nicht nur schon beim zweiten Urheberrechtsverstoß sondern möchte die Sperre auch ohne Gerichtsbeschluss durchsetzen können.