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© Nikos Arvanitidis/DPAIllegale Einwanderer hinter einem Zaun des Auffanglagers in Kyprinos, Griechenland
Wer darf wann seine Grenzen wieder kontrollieren? Darum wird in Europa hart gerungen. Die Staaten pochen auf nationale Souveränität. Die EU-Kommission verlangt europäische Entscheidungen. Eine Lösung ist nicht in Sicht.

In der EU gibt es mächtig Streit um neue Grenzkontrollen in Europa. Wie Deutschland und Frankreich beharren die meisten Staaten darauf, selbst zu entscheiden, wann und wie sie künftig vorübergehend ihre Grenzen wieder überwachen können.

Das wurde beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg deutlich. Gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die Entscheidung darüber auf europäische Ebene zu ziehen, gab es heftigen Widerstand. Bisher entscheiden die Regierungen im Schengen-Raum eigenständig.

Die Reform zum Schengener Abkommen, das die Reisefreiheit in Europa garantiert, dürfte sich daher noch Monate hinziehen. Frühestens im Juni soll der Ministerrat darüber abstimmen. Seit vergangenem Sommer diskutiert die EU über neue Regeln. Auslöser war, dass Frankreich die Grenze zu Italien wieder kontrolliert hatte, über die viele nordafrikanische Flüchtlinge einreisten.

Schweden meldete Vorbehalte an

Auch mit dem Europaparlament, das ein Mitbestimmungsrecht in dieser Frage hat, sind die Regierungen auf Konfrontationskurs. Der Innenausschuss des Parlaments unterstützt die EU-Kommission in wesentlichen Punkten.

Nach ihrem gemeinsamen Vorstoß verteidigten Deutschland und Frankreich in Luxemburg ihre Position. Sie pochen auf nationale Souveränität in allen Grenzfragen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte: "Wir akzeptieren nicht eine Alleinzuständigkeit der EU-Kommission, weil jedes Land in Sicherheits- und innenpolitischen Fragen die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten muss."

Sein französischer Amtskollege Claude Guéant erklärte: "Dies muss den Staaten überlassen bleiben - und zwar ohne europäische Einmischung." Laut EU-Diplomaten folgt die große Mehrheit der Staaten dieser Richtung, lediglich Schweden habe Vorbehalte angemeldet.

Kampf gegen illegale Einwanderung

Die Regierungen sehen Grenzkontrollen als Mittel im Kampf gegen illegale Einwanderung und organisierte Kriminalität an. Nach Angaben Guéants leben zwischen zwei und vier Millionen Illegale in den 26 Schengen-Ländern. Vor allem Griechenland wird immer wieder vorgeworfen, seine Außengrenzen nicht ausreichend zu sichern.

Der Innenausschuss des Europaparlaments ist aber dagegen, Flüchtlingsströme als Grund für die Schließung von Grenzen zu akzeptieren. "Einwanderung gefährdet nicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit und ist daher kein Grund", sagte die federführende Abgeordnete, die Liberale Renate Weber, nach dem Votum.

Friedrich und Guéant hatten in der vergangenen Woche in einem gemeinsamen Brief gefordert, dass die Regierungen in der eigentlich kontrollfreien Schengenzone in Ausnahmefällen die Binnengrenzkontrollen für bis zu 30 Tage wieder einführen dürfen. Dies ist schon bisher bei einer "schwerwiegenden Bedrohung" möglich.

Vorschlag: Grenzkontrollen für fünf Tage

Die beiden Minister möchten dies explizit auch dann erlauben, wenn ein Schengen-Land seine Außengrenzen nicht ordentlich sichert und illegale Flüchtlinge in den Schengen-Raum gelangen - die bei Grenzkontrollen an den nationalen Grenzen abgewehrt werden sollen.

Dies hatte für Kritik gesorgt. In Frankreich wurde der Brief als mögliches Wahlkampfmanöver der konservativ-rechten Regierung gewertet.

Die EU-Kommission hatte im vergangenen September vorgeschlagen, dass ein Land künftig in "unvorhergesehenen Notfällen" Grenzkontrollen für maximal fünf Tage wieder einführen darf. Eine Verlängerung dieser Frist wäre nur noch möglich, wenn die Mehrheit der Staaten zustimmt. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström betonte in Luxemburg: "In Schengen brauchen wir mehr Europa - nicht weniger."

Das Schengener Abkommen garantiert die Reisefreiheit in Europa. An den Grenzen zwischen den 26 Schengen-Staaten werden die Binnengrenzen zwischen den Staaten nur noch stichprobenartig oder vor besonderen Ereignissen wie Fußballspielen oder Gipfeltreffen kontrolliert. Flächendeckende Kontrollen sind nicht erlaubt.

Marion Trimborn und Stephan Scheuer/DPA