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© dpaEntwarnung für alle Raucher: Bis zu 20 Zigaretten pro Tag und Balkon sind nach Ansicht des Gerichts vertretbar.
Das Amtsgericht Rathenow hat einmal mehr ein Thema bearbeitet, das deutschlandweit Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten ist: Das Rauchen auf dem Balkon, das nach Ansicht des Gerichts weiter erlaubt sein soll. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Maß.

Dieser Fall wird die Gerichte noch eine Weile beschäftigen. Das Amtsgericht Rathenow hat am Freitag die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares abgelehnt. Die Kläger, ein Rentner-Ehepaar aus Premnitz (Havelland), fühlen sich durch den Zigarettenqualm der auf dem Balkon unter ihnen rauchenden Nachbarn massiv belästigt. Sie forderten von den Rauchern, dass diese nur noch zu bestimmten Zeiten eine Zigarette auf dem Balkon anzünden dürfen und regelmäßig den Aschenbecher leeren.

Eine gütliche Einigung scheiterte. Das Gericht lehnte nun die Unterlassungsklage als unbegründet ab.

Bis zu 20 Zigaretten am Tag sind auf dem Balkon erlaubt

Zwar werde durch das Rauchen auf dem Balkon grundsätzlich der ungestörte Besitz von Balkon und Wohnraum beeinträchtigt. Im Premnitzer Fall sei die Störung aber nicht so erheblich, dass ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt wäre. Die Beeinträchtigung sei hinnehmbar, entschied der Richter. Er berief sich auf Urteile der Landgerichte Hamburg und Berlin. Sie zogen eine Grenze von 20 Zigaretten pro Tag, ab der Nachbarn gestört werden. Das Raucher-Ehepaar raucht aber insgesamt nur zwölf Zigaretten pro Tag auf dem Balkon. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar, befand der Richter.

Die Kläger wollen in Berufung gehen

Die Kläger kündigten an, in Berufung zu gehen. Dann wird sich das Landgericht Potsdam mit dem Fall befassen. Das Rentner-Ehepaar hatte beklagt, den Balkon wegen der Qualmerei ihrer Nachbarn nur eingeschränkt nutzen zu können. Dort einen Kaffee zu trinken oder eine Zeitung zu lesen sei quasi unmöglich. Auch sei es nur bedingt möglich, die Wohnung zu lüften. Sobald sich die Nachbarn unter ihnen eine Zigarette anzünden, müssten sie die Fenster schließen.

Das Verfahren ist nur eines von vielen. Prominentestes Beispiel ist der Raucher Friedhelm Adolfs. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die fristlose Kündigung seiner Wohnung durch die Vermieterin für rechtens erklärt.