Berlusconi
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Das Berufungsgericht hat gesprochen: Der ehemalige italienische Regierungschef Berlusconi darf zwei Jahre lang kein öffentliches Amt ausführen. Der Staatsanwalt setzt sich mit seinen Forderungen durch. Zudem droht dem Medienzar der Ausschluss aus dem Senat.


Der wegen Steuerbetrugs verurteilte frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi soll zwei Jahre lang keine öffentlichen Ämter mehr ausüben. Das entschied ein Mailänder Berufungsgericht nach einer Anhörung. Es folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung des dreifachen Regierungschefs hatte verlangt, das Verbot auf das gesetzliche Minimum von einem Jahr zu begrenzen. Berlusconis Anwalt Niccolò Ghedini kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor dem Kassationsgericht in Rom die Annullierung des Ämterverbots beantragen zu wollen. Die Anwälte dürften dafür die in einigen Wochen erwartete schriftliche Begründung des Mailänder Richterspruchs abwarten.

Alter bewahrt Berlusconi vor dem Gefängnis

Gefährlicher ist für den 77-jährigen Medienzar damit zunächst das bereits in den nächsten Wochen anstehende Votum im Senat, der ihn wegen der rechtskräftigen Verurteilung im sogenannten Mediaset-Prozess aus der Kammer werfen könnte. Berlusconis vierjährige Haftstrafe in diesem Verfahren wurde wegen einer Amnestieregelung auf ein Jahr verkürzt und muss aus Altersgründen nicht im Gefängnis verbüßt werden. Berlusconi will stattdessen Sozialarbeit leisten. Bezüglich des nun im Grundsatz bestätigten Ämterverbots kann sich Berlusconi erneut an das Kassationsgericht wenden.

Der zuständige Immunitätsausschuss hatte bereits empfohlen, Berlusconi den Senatorensitz abzuerkennen. Dessen unsichere politische Zukunft bildete den Hintergrund der jüngsten Regierungskrise in Rom. Dabei war Berlusconi am Widerstand in der eigenen Partei PdL (Volk der Freiheit) mit dem Vorhaben gescheitert, die von ihm mitgetragene Regierung unter Enrico Letta zu stürzen.

Das oberste italienische Gericht hatte am 1. August das mit Berlusconis Verurteilung wegen Steuerbetrugs verbundene Ämterverbot von fünf Jahren an die untere Instanz nach Mailand zurückgegeben. Der Zeitraum sollte wegen falscher Berechnung verringert werden.

Quelle: n-tv.de , dpa/AFP