
Pflegebedürftige in Heimen werden zu häufig mit Gurten im Bett fixiert oder durch Medikamente ruhig gestellt. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) will Betreiber von Alten- und Pflegeheimen 2014 in einem neuen Wohn- und Teilhabegesetz verpflichten, Konzepte zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen vorzulegen.
„Positive Beispiele zeigen, dass das fixierungsfreie Heim längst möglich ist“, sagte Steffens unserer Zeitung. Experten schätzen, dass bundesweit jede Nacht bis zu 400000 Hochbetagte und psychisch Kranke im Bett fixiert werden. 2012 wurden in NRW 17967 Maßnahmen von Gerichten genehmigt.
Steffens kündigte den Aufbau einer Datenbank an, in der freiheitsentziehende Maßnahmen in den landesweit 2200 Heimen erfasst werden. „Wir müssen erreichen, dass Heime grundsätzlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, sowohl auf Fixierungen mit Gurten und Bettgittern als auch auf ein Ruhigstellen mit Medikamenten zu verzichten“, sagte Steffens. Nach Angaben der Ministerin ist bereits das Anbringen eines Gitters am Bett des Patienten ohne persönliche oder richterliche Genehmigung untersagt. Die vielfach geäußerte Kritik von Angehörigen, die hohe Zahl der Fixierungen von Pflegebedürftigen sei eine Folge des Personalmangels in Alten- und Pflegeheimen, ließ die Diakonie Rheinland nicht gelten.
Moderne Pflegebetten können vor gefährlichen Stürzen schützen
Der Vorsitzende des Landespflegeausschusses NRW, Günther Barenhoff, begrüßte die Pläne, Fixierungen deutlich einzudämmen. Gerichte verfügten Fixierungen in Einzelfällen aber oft zum Schutz der Patienten vor Verletzungen durch Stürze. Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie Rheinland, forderte eine bessere Berücksichtigung von technischen Hilfsmitteln beim Pflegesatz, um auf Fixierungen weitgehend zu verzichten. So kann ein modernes Pflegebett, das bis auf den Boden abgelassen wird, einen Sturz aus der Höhe verhindern. Auch Protektoren und Helme können unsichere Menschen schützen.
Steffens will die Pflegeeinrichtungen auf dem Weg zum fixierungsfreien Heim unterstützen. Aufgabe der staatlichen Heimaufsicht ist deshalb nicht nur die strenge Kontrolle der Rechtmäßigkeit aller durchgeführten Fixierungen, sondern auch die Beratung bei der Umsetzung von Konzepten zur Vermeidung von Freiheitsbeschränkungen.
20 Prozent der Heimbewohner werden fixiert
Die Medizinischen Dienste überprüfen Pflegeeinrichtungen einmal pro Jahr. Der letzte Pflegebericht 2012 ergab, dass bei knapp 20 Prozent der untersuchten Pflegeheimbewohner freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet worden waren. Überlegungen der Justizministerkonferenz, auch Heime von den bundesweit vier Prüfern der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter kontrollieren zu lassen, waren vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) als fachlich ungeeignet abgelehnt worden.
„Jeder von uns muss damit rechnen, im Alter pflegebedürftig zu werden“, sagte Steffens. Damit künftig möglichst niemand mehr in die Situation gerate, gegen seinen Willen in der Bewegung eingeschränkt zu werden, müsse der Rückgang von Fixierungen und Sedierungen (Ruhigstellung durch Medikamente) durch Beratung und gesetzliche Maßnahmen weiter beschleunigt werden.



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