Das Sozialamt in der nordöstlich von London gelegenen britischen Grafschaft Essex erhielt vom Obersten Zivilgericht die Erlaubnis, ein noch ungeborenes Kind aus dem Leib der Mutter per Kaiserschnitt zu entfernen. Als Grund für die Genehmigung hieß es, die Frau habe einen Nervenzusammenbruch erlitten.

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In seinem Bericht zitierte die britische Zeitung
Sunday Telegraph (ST) die Anwälte der Frau, die jetzt um das Sorgerecht für ihr Kind kämpft. Die Frau, bei der es sich Berichten zufolge um eine Italienerin handelt, hielt sich im vergangenen Jahr aus beruflichen Gründen in England auf, als sie eine Panikattacke erlitt. Sie rief per Notruf die Polizei, die sie dann in eine psychiatrische Einrichtung brachte, wo sie unter Berufung auf das Gesetz zur psychischen Gesundheit aus dem Jahr 1983 (»Mental Health Act«) stationär eingewiesen wurde. Familienmitglieder erklärten, ihre Panikattacke sei dadurch ausgelöst worden, dass sie ihre Medikamente gegen eine
bipolare Störung falsch oder nicht eingenommen habe. Diese Störung war schon in Italien diagnostiziert worden.
Die Gerichtsunterlagen und Eingaben, die dem
Sunday Telegraph vorliegen, zeigen, dass die Frau nach fünf Wochen Aufenthalt in der Einrichtung betäubt und an ihr ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde, um das ungeborene Kind zu entfernen. Das Sozialamt in Essex hatte eine entsprechende Verfügung zur Durchführung des Kaiserschnitts unter der Begründung, der Geisteszustand der Frau sei zu schlecht, beim Obersten Zivilgericht beantragt und auch erhalten. »Ich habe so etwas in den 40 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit noch nie erlebt«, sagte Brendan Fleming, der Anwalt der Frau, gegenüber dem
Sunday Telegraph. Die Frau sei über den Eingriff zu keinem Zeitpunkt informiert worden.
Die geschädigte Frau kehrte im Februar nach England zurück, um vor einem Crown Court das Sorgerecht für ihre inzwischen 15 Monate alte Tochter einzuklagen. Ihre Anwälte erklärten, der Richter habe zwar eine positive Beurteilung ihrer Mandantin erkennen lassen, aber dennoch entschieden, das Kind zur Adoption freizugeben, da die Gefahr eines Rückfalls bestehe.
Nach dem Urteil sorgte die Angelegenheit für breite Aufmerksamkeit und weitete sich zu einem internationalen juristischen Streitfall aus, da die Frau auch vor einem Gericht in Rom klagte und klären lassen will, warum eine italienische Staatsbürgerin ohne weiteres britischer Sozialgesetzgebung unterworfen werden konnte. Ihre Anwälte versuchen in der Zwischenzeit herauszufinden, warum keine Familienangehörigen in Italien über die Einweisung der Frau und den geplanten Eingriff informiert wurden. »Wenn man sich wirklich Sorgen um das Wohl dieses Kindes einer italienischen Mutter gemacht hätte, wäre es wohl für die Behörden naheliegender gewesen, die entsprechenden sozialen Einrichtungen in Italien zu kontaktieren, und für das Kind wäre es die bessere Alternative gewesen, nach Italien gebracht worden zu sein«, schrieb Christopher Booker in seiner Kolumne im
Sunday Telegraph. Die Anwälte kritisierten auch, dass das Kind zur Adoption freigegeben worden sei, obwohl ein in den USA lebender Familienangehöriger angeboten habe, sich um das Mädchen zu kümmern.
Der liberaldemokratische Abgeordnete John Hemming sagte laut
ST zu dem Fall: »Ich habe schon zahlreiche Verletzungen der Rechte von Menschen vor Familiengerichten erleben müssen, aber dieser Fall ist einer der bizarrsten. In diesem Fall genehmigte der
Court of Protection einen Kaiserschnitt, ohne dass die betroffene Person über den geplanten Eingriff informiert wurde. Ich frage mich, wie solche Entscheidungen über den Geisteszustand eines Menschen getroffen werden können, ohne die Folgen, die das für die betroffene Person hat, in irgendeiner Weise zu berücksichtigen.«
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