Michael Windfuhr
© DMRMichael Windfuhr ist Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Umweltverschmutzung, Landraub, unhaltbare Arbeitsbedingungen - wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, sind immer häufiger nicht Staaten, sondern Wirtschaftsunternehmen beteiligt. Wie können Firmen dafür haftbar gemacht werden?

Völkerrechtlich müsste das immer in dem Land geschehen, in dem es zu den Verletzungen kam, und zwar unabhängig davon, ob die Menschen durch eine einheimische Firma zu Schaden gekommen sind oder durch einen multinationalen Konzern. Die Frage zivilrechtlicher Haftung wird dann interessant, wenn der nationale Rechtsstaat nicht ausreichend funktioniert, um seiner Schutzpflicht nachzukommen, und Geschädigte keine ausreichende Wiedergutmachung bekommen. Und das haben wir heute in vielen Fällen. Hier gibt es eine große Rechtslücke, die geschlossen werden muss.

Gibt es überhaupt einen Weg, wie Betroffene ihre Rechte international durchsetzen können?

Das ist nach wie vor sehr schwierig. In den UN-Leitprinzipien „Wirtschaft und Menschenrechte“, die im UN-Menschenrechtsrat 2011 einstimmig angenommen worden sind, ist die Idee festgehalten, dass Beschwerdemöglichkeiten besonders wichtig sind und es sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche sowie firmeninterne Beschwerdeverfahren geben müsse.

Sind firmeninterne Verfahren bei global tätigen Konzernen besonders erfolgversprechend?

Dieser Weg kann wirkungsvoll sein, insbesondere wenn Firmen offen dafür sind, und wenn es Gewerkschaften und Betriebsräte gibt, die solche Beschwerden vorbringen können. Dabei muss natürlich sichergestellt werden, dass die Verfahren transparent ablaufen und den Standards folgen, die in den UN-Leitprinzipien beschrieben werden, und die Beschwerdeführer hinterher nicht verfolgt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es für juristische Klagen in den Heimatstaaten der verantwortlichen Konzerne?

Bisher gab es hier vor allem eine Möglichkeit, den so genannten „Alien Tort Claims Act“ in den USA, mit dem zivilrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können und der seit 1979 sehr wirkungsvoll für die Durchsetzung von Menschenrechtsklagen genutzt worden ist, etwa für Folteropfer in Paraguay oder gegen Ölkonzerne in Ecuador. Diese Möglichkeit ist dieses Jahr allerdings etwas beschnitten worden, weil im Zuge eines Verfahrens von Nigerianern gegen Shell vom Obersten Gerichtshof festgelegt wurde, dass die Fälle einen US-Bezug haben müssen.

In Europa oder Deutschland gibt es keine vergleichbare Möglichkeit...

Nein, das ist das Problem. Der BDI sagt zwar immer, man könne die deutschen Firmen doch an ihrem Heimatstandort verklagen, aber de facto ist das für Nichteuropäer äußerst schwierig. Sie müssen beispielsweise vorab hohe Summen für mögliche Gerichtskosten hinterlegen, es ist sehr schwierig, Rechtsbeistand zu bekommen, kurz, die Zivilprozessordnung ist sehr teuer. Und selbst wenn die Betroffenen es schaffen, von einem deutschen Gericht gehört zu werden, gilt häufig das Recht des Herkunftslandes.

Gibt es weitere Hürden?

Und ob. Eine weitere Hürde ist, dass Mutterkonzerne, die ihren Sitz in Industrieländern haben, häufig nicht wegen Verfehlungen ihrer Subunternehmen vor Ort belangt werden können, weil sie als unabhängige Firmen angesehen werden.

Was müsste denn beispielsweise Deutschland tun, um die Rechtslücke zumindest hierzulande zu schließen?

Man müsste Zugangshürden zu Gerichten abbauen, über Prozesskostenhilfe nachdenken, das Haftungsrecht müsste reformiert werden usw. Das müsste aus unserer Sicht Teil eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien sein. In Großbritannien wurde ein solcher Plan bereits verabschiedet, die Niederlande, die Schweiz und Spanien sind kurz davor. In Deutschland hat es leider noch keinen Start gegeben zu diesem Prozess, weil sich die alte Regierung noch nicht einmal darauf einigen könnte, welches Ministerium zuständig wäre. Jetzt steht immerhin im Koalitionsvertrag, dass die Leitlinien der UN umgesetzt werden sollen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die neue Bundesregierung aktiv wird?

Deutschland strebt ja an, im übernächsten Jahr den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat zu übernehmen. Da wäre es natürlich unglaubwürdig, wenn gerade ein Staat, der so viel exportiert und international so vernetzt ist, sich im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte so gar nicht bewegt. Es gibt inzwischen ja auch viele Firmen, die das ernst nehmen und beginnen, die Leitlinien umzusetzen - auch aus Imagegründen. Wenn gerade die Deutschen weiter untätig bleiben, wie will man dann China oder Brasilien dazu bekommen, dass sie ihre Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten?