Knapp 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg hat die US-Armee immer noch umfassende Vorrechte in Deutschland. In ihren Stützpunkten sind auch Niederlassungen der Schnüffelagentur NSA.

© NATOManöver während der 1980er von US-Truppen in der westdeutschen Provinz.
Nutzen die USA ihre Militärbasen in Deutschland auch für die Spionage gegen Deutschland? Seit die britische Tageszeitung
The Guardian Mitte Juli Informationen zur NSA-Software XKeyscore veröffentlichte, ist der Verdacht in der Welt. Der Artikel zeigte eine Grafik, nach der die NSA-Schnüffler über mehr deutsche Rechner ins Internet eindringen als über Computer in den Vereinigten Staaten. Dazu könnten die Militärbasen dienen. «Es ist hilfreich, wenn man physische Nähe hat zu den Datenzentren, die man angreifen will. Daher ist das durchaus plausibel», sagte Sandro Gaycken, IT-Spezialist der Freien Universität Berlin, gegenüber der Deutschen Welle.
Aber ist das überhaupt möglich ohne Kenntnis der Bundesregierung? Einerseits ja, denn mit dem sogenannten G-10-Gesetz wurde 1968 eine Verwaltungsvereinbarung erlassen, die den alliierten Diensten zum Schutz ihrer Truppen das Recht einräumt, selbst abzuhören und zu überwachen. Andererseits nein, denn angeblich wurde diese Vereinbarung seit 1990 nicht mehr genutzt. Anfang August 2013 verkündete das Auswärtige Amt, dass die Bestimmung nun auch formell «im gemeinsamen Einvernehmen» mit den USA und Großbritannien außer Kraft gesetzt wurde.
Also Entwarnung?
Keinesfalls. Denn was in den US-Stützpunkten in Deutschland geschieht, passiert de facto
außerhalb der deutschen Rechtsordnung. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 24. März 2011, ob die alliierten Truppen in Deutschland nur unter der Voraussetzung von NATO-Beschlüssen, die demnach auch von Deutschland getragen wären, handeln dürften, antwortete die Bundesregierung: «Ein Aufenthalt in “NATO-Mission” oder ein Tätigwerden auf der Grundlage eines “NATO-Beschlusses” gehört nicht zu den Voraussetzungen.»
Das ist ein Freibrief für die US-Armee, ihre deutschen Basen auch für Aktivitäten zu nutzen, die Deutschland ablehnt und die NATO nicht beschlossen hat, also etwa für den Krieg im Irak 2003 oder die Verschleppung von Terrorverdächtigen (Rendition flights). Und damit auch ein Freibrief für Schnüffelaktionen. Die Bundesregierung hat jedenfalls, wiederum auf Anfrage der Linksfraktion 2011, eingeräumt, dass 207 US-Unternehmen, die für die US-Truppen in der Bundesrepublik «analytische Dienstleistungen» erbringen, gewerberechtliche Vergünstigungen erhalten. Auf einer Bundespressekonferenz am 31. Juli 2013 präzisierte sie, unter “analytische Aktivitäten” seien militärisch-technische Dienstleistungen zu verstehen. Was das heißt? Die Deutsche Welle präzisiert: «Die Vergünstigungen für geheimdienstliche Tätigkeiten von US-Firmen sind in zahlreichen Verbalnoten - Briefwechseln zwischen der US-Botschaft in Berlin und dem Bundesaußenministerium - von 2001 an bis heute vereinbart. So bekam auch die Firma Booz Allen Hamilton, für die Edward Snowden arbeitete, eine Lizenz für “nachrichtendienstliche Operationen” in Deutschland. Das ergibt sich aus einer Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2008.» (dw, 3.8.2013)
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