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© Hendrik PuschRichter Andreas Zingsheim (63) entscheidet über Google
Im Internet bricht Google alle Rekorde. Drei Milliarden Dollar scheffelte der Konzern allein im dritten Quartal des vergangenen Jahres. Doch ein Kölner Richter hat es jetzt in der Hand, den Suchmaschinen-Giganten auszubremsen.

Saal 129b des Kölner Oberlandesgerichts: Richter Andreas Zingsheim (63) verhandelte über die Klage eines Geschäftsmanns aus Speyer. Rolf Sorg (50) wehrt sich dagegen, dass die Google-Suchmaschine in Verbindung mit seinem Namen die Begriffe „Betrug“ und Scientology“ anzeigte - obwohl er weder kriminell, noch Mitglied in der Sekte ist.

Offenbar hatte ein Mitbewerber Sorgs aus der Kosmetikbranche immer wieder die denunzierenden Begriffe mit Sorgs Namen in die Suchmaske eingegeben. Irgendwann wurden sie dann von Google als Suchvorschläge übernommen.

Rolf Sorg
© Hendrik PuschUnternehmer Rolf Sorg (50) klagte erfolgreich gegen Google
Google wollte die beleidigenden Suchvorschläge nicht zensieren, berief sich auf das Nutzerverhalten, was der Konzern nicht kontrollieren könne. Das will der Kölner Richter nicht gelten lassen. Zingsheim deutete an, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu folgen.

Demnach muss Google tätig werden, wenn Internet-Nutzer sich durch Suchvorschläge verleumdet fühlen. Das Urteil (für 18. März geplant) käme auch Bettina Wulff zugute, die vorm Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall klagt. Bei der Ex-Präsidentengattin wurden bei Google Begriffe wie „Escort“ und „Rotlicht“ angezeigt.