Verfassungsgericht soll Tabakgesetz prüfen und aufheben. Minister Stöger fordert Rauchverbot.

Im bestens besuchten Bier-Beisl am Favoritner Reumannplatz in Wien ziehen die Gäste mit Genuss an ihren Zigaretten. Tenor: "Jetzt ist das generelle Rauchverbot vom Tisch. Und auf den erhobenen Zeigefinger der EU können wir ohnehin verzichten."

Doch Nikotin-Jünger sollten (noch) nicht zu tief durchatmen. Denn Österreichs Nichtraucher gehen seit vergangenem Donnerstag sogar rechtlich gegen das Parlament vor. Wie berichtet, kippten die Abgeordneten am 29. Jänner ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH). Demnach müssen Nichtraucher auf dem Weg zu Toiletten und rauchfreien Zimmern durch verqualmte Lokal-Bereiche gehen.

Entsetzten bis Wut machten sich breit. Jetzt reagierte die geschockte Nichtraucher-Gemeinde rund um Österreichs bekanntesten Rauch-Sheriff Dietmar Erlacher: "Wir rufen den Verfassungsgerichtshof an, um die verabschiedete Gesetzgebung des Plenums zu überprüfen. In weiterer Folge fordern wir eine Aufhebung des gültigen Tabakgesetzes." Detail am Rande: Zusätzlich wurde ein Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt. Bedeutet, dass die Republik den Anwalt der klagenden Partei finanzieren wird müssen.

Ex-Raucher und Gesundheitsminister Alois Stöger wollte das rechtliche Vorgehen der Parlaments-Kritiker nicht kommentieren, gibt aber unumwunden zu: "Mein erklärtes Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode ein generelles Rauchverbot in Österreichs Gastronomie zu verankern."

Volksbefragung

Unterstützer findet er dabei etwa in der Steiermark. So fordert das Bundesland eine Volksbefragung zum Thema. Stöger dazu: "Dort wo die lokale Politik den Nichtraucherschutz forciert, dort kommen auch positive Signale aus der Gastronomie."

Diese Aussage kommentieren Funktionäre der Gastronomie beinahe zynisch. Peter Dobcak, Wirtschaftsbund-Obmann der Gastronomie, im Klartext: "Offenbar sind die Steirer noch immer beleidigt, keinen Ministerposten mehr zu stellen und versuchen auf diese Weise, die Regierungsarbeit zu torpedieren. Lasst uns Gastronomen endlich in Ruhe arbeiten."

Rechtssicherheit

Tatsächlich geht es bei der Diskussion um Rechtssicherheit und um sehr viel Geld. Denn Tausende Gastronomen bauten in den vergangenen Jahren - nach den Vorgaben des Tabakgesetzes - ihre Lokale um. Nichtraucher-Bereiche und errichtete Trennwände kosteten jeden Unternehmer zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Mit der aktuellen Regelung haben die Wirte diese hohen Summen nicht umsonst investiert. Und einige Gastwirte wollten sich mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nicht abfinden.

So klagte im Herbst 2013 der Wiener Szene-Wirt Heinz Pollischansky die Republik auf 50.000 Euro Schadenersatz. Als die Regierung das Erkenntnis des VwGH kippte, zog er seine Klage zurück. Das wirtschaftliche Argument der Rechtssicherheit bemüht auch Genussraucher und Society-Anwalt Manfred Ainedter: "Zum einen ist die jetzige Situation für Raucher super, zum anderen stellt sich durch die politische Entscheidung Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit ein."

Mediziner allerdings klettern auf die Barrikaden. Denn Österreich liegt bei den jugendlichen Rauchern im EU-Raum an erster Stelle.