Für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen reichte die Telekom massenhaft Daten an die Gerichte - und damit auch an Abmahnanwälte - weiter. In 946 641 Fällen seien im vergangenen Jahr die Inhaber von IP-Adressen ermittelt worden, damit gegen sie nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes ermittelt werden konnte, etwa wegen des Verdachts des illegalen Herunterladens von Videos.
In dem Transparenzbericht versicherte die Telekom, streng darauf zu achten, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz einzuhalten.
Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen würden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht. Es seien immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollierten.„Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“
Kurz zuvor hatte am Montag bereits der kleine Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo seinen Transparenzbericht veröffentlicht. Dort gab es im vergangenen Jahr nur sieben Anfragen nach Nutzerdaten, die aber von dem Provider nicht beantwortet wurden, weil der Dienst keine Bestandsdaten wie die Anschrift der Nutzer speichert.
Der Inhaber des Unternehmens, Patrik Löhr, hatte 2013 eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen Polizisten eingereicht, weil diese ihn unter Vortäuschung falscher Tatsachen zur Herausgabe von Nutzerdaten genötigt haben sollen. (2)
Anmerkungen
(1) http://www.telekom.com/verantwortung/datenschutz/235758
(2) https://posteo.de/Dienstaufsichtsbeschwerde_Strafanzeige.pdf
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