Sebastian Edathy gibt im Kinderporno-Prozess eine Schuld zu. Der Politiker bereue, was er getan habe, sagte sein Verteidiger. Die SPD hält den Edathy dennoch für untragbar. Sie fordern seinen Austritt aus der Partei.
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Verden- Mit einem Schuldeingeständnis ist der Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) an diesem Montag fortgesetzt worden. Edathy bereue, was er getan habe, sagte sein Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden. Nach dem Schuldeingeständnis und bei einer Zahlung einer Geldauflage hat das Gericht den Prozess nun vorzeitig eingestellt. Edathy soll 5000 Euro zahlen - an den Kinderschutzbund Niedersachsen.

Schon beim Prozessauftakt vor einer Woche hatten Anklage und Verteidigung erkennen lassen, dass sie sich eine solche Lösung vorstellen können. Die Anklagebehörde forderte als Bedingung allerdings ein eindeutiges Schuldeingeständnis Edathys.

Der SPD-Vorstand drängt nun den früheren Abgeordneten Sebastian Edathy nach Abschluss seines Kinderporno-Prozesses zum raschen Austritt aus der Partei. Das Verhalten sei nicht mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar, sagte der Vizevorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel am Montag in Berlin. „Deshalb erwarten wir, dass Herr Edathy die SPD verlässt und aus ihr austritt.“ Die SPD habe das Geständnis und die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, „zur Kenntnis genommen“.

„Wir sind fassungslos darüber, dass Sebastian Edathy keinerlei Reue erkennen lässt und sich mit keinem Wort an die Opfer wendet“, sagte Schäfer-Gümbel. In Niedersachsen werde das Parteiordnungsverfahren gegen Edathy fortgesetzt. Für einen Ausschluss aus der SPD gibt es hohe Hürden - laut Schäfer-Gümbel spielt aber die Nicht-Verurteilung Edathy keine entscheidende Rolle.

Vor einem Jahr hatte die SPD das Ausschlussverfahren angestrengt, die zuständige Schiedskommission ließ es aber zunächst ruhen, um den Ausgang der Ermittlungen abzuwarten.

Dem 45-Jährigen wird der Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials zur Last gelegt. Er soll bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.

„Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte Verteidiger Noll im Namen Edathys. „Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, hieß es in der Erklärung weiter. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Darüber hinaus äußerte er sich nicht.

Hilfreich für Untersuchungsausschuss

Der Politiker war im Zuge der Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Händlerring in das Visier der Ermittler geraten. Er trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte.

„Die Einstellung des Verfahrens ist das vollkommen falsche Signal", kritisierte Kai Wegner, der Vorsitzende der Landesgruppe Berlin in der Unionsfraktion, das Urteil. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich Konsumenten von Kinderpornografie durch Zahlung eines Geldbetrages gewissermaßen reinwaschen können.“ Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Kinderschutzbundes Niedersachsen, Johannes Schmidt: „Die juristische Bewertung ist das eine. Die Botschaft, die auch durch Herrn Edathy geschickt wird, ist aber eine andere: Für 5000 Euro ist dieses Thema zu erledigen, wenn man vorsichtig damit umgeht.“

Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich bereits mit dem Thema. Diesem hilft die Einstellung des Verfahrens. Edathy könne sich nun dort nicht mehr auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, sagte der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Michael Frieser (CSU) am Montag in Berlin. Wenn nun auch noch der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann für Klarheit sorgen würde, „statt sich hinter seinem Aussageverweigerungsrecht zu verstecken, wäre der Ausschuss der Wahrheit ein großes Stück näher“, sagte Frieser.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob und durch wen Edathy Ende 2013 vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden war. Das Gremium tagt an diesem Mittwoch das nächste Mal. Edathy hatte als Zeuge im Ausschuss ausgesagt, Hartmann habe ihm von den Ermittlungen berichtet. Hartmann bestreitet das und will davon abgesehen nicht aussagen.