Der Unionspolitiker mit seinen Vorstellungen über eine verbesserte Gefahrenabwehr in Deutschland. Er will den Straftatbestand der Verschwörung einführen um Extremisten vor dem Begehen einer Gewalttat auszuschalten. Aber das ist noch nicht alles.
Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble
Mit neuen Forderungen nach einem schärferen Vorgehen gegen Terrorverdächtige hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Streit in der großen Koalition ausgelöst. Der CDU-Politiker schlug die Einführung eines Straftatbestandes der Verschwörung und ein Handy-Verbot für islamistische Gefährder vor und erwägt auch eine vorbeugende Internierung Verdächtiger. Ja sogar die gezielte Tötung von Gewalttätern bezieht er in seine Überlegungen mit ein.

SPD-Chef Kurt Beck sprach sich klar gegen die Vorschläge Schäubles aus. Der Innenminister überzeichne, sagte Beck dem ZDF. Ständig neue Vorschläge würden nicht weiterhelfen, "wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen", warnte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident.

Der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer warf Schäuble vor, mit seinen Vorschlägen nicht mehr Sicherheit zu schaffen. Erreichen würde er damit "aber auf jeden Fall das Ende der Freiheit, wie wir sie kennen". "Diesem Strategen der Feindschaft zum Rechtsstaat muss man etwas entgegensetzen", sagte Bütkofer ebenfalls im ZDF.

Schäuble hatte in einem Spiegel-Interview gesagt: "Man könnte... bestimmte Auflagen für jemand erlassen, den man nicht abschieben kann, etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy." Es stelle sich auch die Frage, ob Gefährder vorbeugend interniert werden könnten. "Den so genannten Unterbindungsgewahrsam gibt es ja jetzt schon, zum Beispiel für Hooligans bei Fußballspielen, wenn auch in engen rechtlichen Grenzen", sagte der Minister.

Als Gefährder stufen die Sicherheitsbehörden potenzielle Attentäter etwa aus dem Islamisten-Milieu ein. Es handelt sich um Menschen, bei denen zwar Anhaltspunkte vorliegen, dass sie in die Planung von Anschlägen verwickelt sein könnten, bei denen die Hinweise aber nicht für die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens ausreichen.

Schäuble erneuerte seine Forderung, das deutsche Rechtssystem mit Blick auf die neuen Bedrohungen durch den Terrorismus auf den Prüfstand zu stellen. Rechtliche Fragen wie das "Targeted Killing", also die gezielte Tötung Verdächtiger durch den Staat, seien völlig offen. Dies könne im Fall von Extremistenchef Osama bin Laden zum Tragen kommen. "Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen zu schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten", forderte Schäuble. Den Vorwurf, den Rechtsstaat damit bis an die Grenzen zu dehnen, wies er zurück. In den Polizeigesetzen der Länder gebe es längst den so genannten finalen Rettungsschuss.


Kommentar: Für so eine Tat stehen die Täter aber fest, da es Beweise gibt. Was Schäuble hier vor hat grenzt an Wahnwitzigkeit, wobei die Witzigkeit dabei gestrichen werden kann. Und wenn dann solche Fehler wie in Bremen passieren, wo eine Familie unschuldig verhaftet wurde, na dann Prost Mahlzeit.


Die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Schäuble dagegen vor, den politischen Mord legalisieren zu wollen. "Der Rechtsstaat soll nach dem Willen Schäubles blind sein, wenn zum Beispiel Angehörige von Geheimdiensten sich über alle Gesetze hinwegsetzen und...illegal Menschen verschleppen, einsperren und foltern", kritisierte sie.

Beckstein für härtere Gangart

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte ein schärferes Vorgehen gegen Terroristen mit deutscher Staatsbürgerschaft. "Wer selber in ein Ausbildungslager der Terroristen geht, der hat in unserem Land nichts zu suchen, der gehört ausgewiesen, der fliegt im wahrsten Wortsinne hinaus", sagte Beckstein bei einer Parteiveranstaltung in Traunreut. Im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan seien mindestens 13 Menschen namentlich bekannt, die in Terrortechniken ausgebildet worden seien. Darunter sei auch ein deutscher Staatsbürger, der in Bayern lebe.

Reuters/hq