In Köln wollen am Sonntag Anhänger der Gruppierung "Hooligans gegen Salafisten" demonstrieren. Tausende protestieren gegen die Aktion. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort.
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Vor Beginn der Hooligan-Kundgebung in Köln haben sich am Sonntag Tausende Gegendemonstranten in der Nähe des Kundgebungsorts im Stadtteil Deutz versammelt. Ein Sprecher der Demonstranten bezifferte die Teilnehmerzahl auf mehr als 10.000, die Polizei sprach von 4500.

Laut Polizei waren am späten Vormittag einige Beamte von Linksextremen angegriffen worden. Die Polizei setzte demnach bei dem Zwischenfall vor dem Bahnhof Messe/Deutz Schlagstöcke und Reizgas ein.


Kommentar: Handelte es sich dabei um Agents-Provocateurs?


Zudem löste die Polizei eine Blockade von Gegnern der Hooligan-Versammlung in einem U-Bahn-Zugangstunnel zum Versammlungsort der Hooligans und Rechtsextremen auf.


Anhänger der Gruppierung "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) konnten am Sonntag den Kundgebungsplatz vor der Kölner Messe nur nach eingehenden Kontrollen durch Polizisten betreten. In Zelten durchsuchen die Beamten die Demonstranten nach Waffen, Feuerwerkskörpern und Alkohol.

3500 Beamte der Landespolizei und weitere starke Kräfte der Bundespolizei sollen Ausschreitungen bei der erneuten Kundgebung von Hooligans und Rechtsextremen verhindern. Am 26. Oktober 2014 endete in Köln eine Demonstration der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in Straßenschlachten mit der Polizei, rund 50 Beamte wurden verletzt.

Erlaubnis des Gerichts

Weil sie eine Neuauflage der Krawalle vom letzten Jahr fürchtete, hatte die Kölner Polizei die Hogesa-Kundgebung zunächst verboten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte dann aber entschieden: Die Demonstration der Rechtsradikalen darf mit Einschränkungen stattfinden.

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Demnach dürfen die Teilnehmer an diesem Sonntag zwar nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, aber eine Kundgebung an einem festen Ort abhalten.

Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es nach den Ausschreitungen in Köln stationäre Kundgebungen der Hogesa in Hannover und Essen gegeben habe, die weitgehend friedlich verlaufen seien. Die Gewalteskalation in Köln sei während des Aufzugs aufgetreten.

Eine ortsgebundene Kundgebung dagegen habe einen wesentlich anderen Gefährdungscharakter und könne von Veranstalter und Polizei besser kontrolliert werden. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

boj/AFP/dpa