Der Innenminister des Saarlands fordert den raschen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Gegen Bomben und Kriegswaffen, wie sie von Terroristen verwendet werden, sei die Polizei machtlos. Das Grundgesetz verbietet den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Klaus Bouillon Annegret Kramp-Karrenbauer
© dpaDer saarländische Innenminister Klaus Bouillon, mit Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (beide CDU).
Nach den Anschlägen in Brüssel wollen die Innenminister in Deutschland über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Inland beraten. Dies kündigte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der saarländische Ressortchef Klaus Bouillon, in einem Interview des Magazins Focus an. „Wir müssen auch die Bundeswehr im Inneren schnell einsetzen können“, sagte der CDU-Politiker. Dies könne als „Amtshilfe für die Polizei, auf Antrag des Bundesinnenministers“ geschehen. Er kenne die rechtliche Problematik. Aber Sicherheit gehe vor. Das Grundgesetz verbietet bisher einen Einsatz von Soldaten an den Grenzen oder im Innern.

Militär
© dpaIn Belgien gab es auch vor den Anschlägen eine starke Präsenz des Militärs, hier Soldaten am 23. März 2016 in Brüssel. Die deutschen Innenminister wollen dies auch für Deutschland.
„Wir reden über terroristische Gefahren“, sagte Bouillon. „Wo mit Bomben und Kriegswaffen agiert wird, stößt unsere Polizei schnell an ihre Grenzen.“ Daher werde bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni auch über den Einsatz der Bundeswehr im Innern gesprochen.


Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr abseits eines Verteidigungsfalles nur als äußerste Ausnahme innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. So kann eine Landesregierung die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung bitten, wenn bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Polizei mit der Lage überfordert wäre. Die Bundesregierung kann die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei einsetzen, wenn von einem Katastrophenfall mehr als ein Land betroffen ist. Darüber hinaus kann die Bundesregierung die Streitkräfte im Landesinnern nur dann in den Einsatz schicken, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes droht.

In Tschechien hat die Regierung die Armee bereits im Kampf gegen den Terror aktiviert.