Der UN-Ausschuss gegen Folter hat seine Mission in der Ukraine ausgesetzt. Der Grund ist, dass man den Inspekteuren den Zutritt in die Haftanstalten verwehrt hat, wo SBU-Mitarbeiter mehrere Insassen misshandelt haben sollen. Der Leiter der UN-Delegation betonte dabei, dass Kiew seine internationalen Verpflichtungen verletze.
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Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte seine Mission in der Ukraine ein, nachdem man den Inspekteuren den Zutritt in mehrere Haftanstalten in verschiedenen Regionen des Landes verwehrt hatte, wo Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) illegal Menschen festhalten sollen.
"Dieses Zutrittsverbot ist ein Verstoß gegen die Verpflichtungen der Ukraine als Unterzeichnerstaat des Fakultativprotokolls der UN-Antifolterkonvention. Daher konnten wir einige Haftanstalten nicht besichtigen, gegen die es zahlreiche und glaubwürdige Vorwürfe gegeben hatte, dass man dort Menschen illegal festhalten sowie Insassen foltern und misshandeln soll“, zitiert die ukrainische Tageszeitung Westi den Leiter der UN-Delegation, Malcolm Evans.
Das Blatt betont dabei, dass der UN-Ausschuss gegen Folter vorher nur einmal seine Mission unterbrochen hat. Das geschehe, wenn der Staat die Delegation daran hindere, ihre Tätigkeit auszuüben.
"Der UN-Ausschuss gegen Folter erwartet, dass die Ukraine ihre internationalen Verpflichtungen gemäß dem Fakultativprotokoll erfüllen wird, das sie im Jahr 2006 ratifiziert hat. Wir hoffen auch, dass die ukrainische Führung in einen konstruktiven Dialog mit uns treten und der Delegation doch die Möglichkeit geben wird, ihren Besuch in nächster Zukunft fortzusetzen, um somit zusammen für einen wirksamen Schutz vor Folter- und Misshandlungsrisiken in Haftanstalten zu arbeiten“, fügte Evans hinzu.
Die Inspektion des UN-Ausschusses gegen Folter hatte am 19. Mai begonnen und sollte am 26. Mai enden. Der Delegation hatten Bürger Großbritanniens, Estlands, Moldawiens und der Philippinen angehört. Am 25. Mai hatte aber die Delegation erklärt, die Mission hätte wegen zahlreicher Arbeitsbeeinträchtigungen nicht vollständig durchgeführt werden können.

Zuvor hatte man berichtet, dass bei der UNO mehrere Beschwerden von Opfern der Willkür in der Ukraine wegen Misshandlungen eingegangen seien. Man soll den Insassen unter anderem verboten haben, mit Angehörigen und Anwälten zu kommunizieren.