Lettische Frauen mit Kindern in Riga
© ReutersLettische Frauen in Riga mit ihren Babies, die bald wohl nur noch echte "lettische" Vornamen tragen dürfen.
Die lettische Regierung hat eine Gesetzesvorlage entwickelt, die den Staatsbürgern vorschreibt, ihren Kinder ausschließlich lettische Namen zu geben. Vor- und Familiennamen können in Folge abgelehnt werden, wenn diese nicht den Grundsätzen der lettischen Sprache entsprechen oder die Integration der jeweiligen Person in die Gesellschaft erschweren. Die russische Minderheit in Lettland, 40 Prozent der Gesamtbevölkerung, sehen dies als Affront gegen ihre Muttersprache und kulturelle Identität.

Lettlands Justizministerium hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, dem zufolge Neugeborene faktisch keine nicht-lettischen Vor- und Familiennamen mehr bekommen dürfen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Sputnik. Sollten die Eltern beschließen, ihren Sohn zum Beispiel auf Miron, Kirill oder Gawriil zu taufen, wird man den Namen nicht registrieren. Obwohl das eine offene Verletzung des Menschenrechts auf Privatsphäre ist, meint das lettische Justizministerium, dass dieser Schritt vertretbar sei.

Der Leiterin der PR-Abteilung des lettischen Justizministeriums, Ksenija Vītola, zufolge sei im Gesetzentwurf der Grund festgelegt, warum ein Name abgelehnt werden dürfe - und zwar wenn er den Grundsätzen der lettischen Sprache nicht entspreche oder die Integration der Person in die Gesellschaft erschwere.

In Lettland bekommen heute alle maskulinen Vor- und Nachnamen mit einem Konsonanten am Ende ein zusätzliches „s“: So wird aus Miron - Mirons, aus Ruslan - Ruslans und Sergej - Sergejs.

Haltestelle in Lettland
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Wie der Leiter der Menschenrechtsorganisation „Gebt uns die Namen zurück!“ und Abgeordnete des Stadtrates von Riga, Ruslan Pankratow, im Gespräch mit Sputnik Latvija bemerkt, verletze die Gesetzesvorlage das Völkerrecht, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht garantiert, den Namen frei zu wählen bzw. zu ändern.

„Es ist verwunderlich, wie das Justizministerium die internationalen Forderungen und Normen missachtet“, erklärte der Abgeordnete und erinnerte daran, dass der UN-Menschenrechtsausschuss bereits in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 Lettland wegen grober Menschenrechtsverletzungen verurteilt hatte. Das UN-Organ hatte aufgrund Artikel 5 Teil 4 des Fakultativprotokolls des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte befunden, dass eine Veränderung des Vor- bzw. Nachnamen in offiziellen Dokumenten ohne Zusage der jeweiligen Person eine Verletzung der Privatsphäre ist.

In Lettland leben knapp zwei Millionen Menschen, rund 40 Prozent von ihnen sind russischsprachig. Nichtsdestoweniger gibt es in der baltischen Republik nur eine Amtssprache: Lettisch.

Zentrum für Lettlands Amtssprache
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Das Zentrum für Lettlands Amtssprache ruft die Staatsbürger auf, nur Lettisch zu sprechen.
„Das Gesetz über die Amtssprache erstreckt sich zwar nicht auf die Nutzung der Sprache in inoffizieller Kommunikation. Wenn allerdings die Konversation andere Menschen - wie zum Beispiel Fahrgäste, Besucher in Büros und Behörden, Käufer in Geschäften usw. - vernehmen, so hat diese Konversation als offiziell zu gelten“, heißt es im Sprachpflegezentrum.
Es heißt darüber hinaus, dass Beamte den örtlichen Medien keine Interviews in fremden Sprachen, insbesondere auf Russisch, gewähren sollten.
„Staatliche Amtspersonen sollten in ihren Interviews für die insbesondere in der Republik Lettland eingetragenen Medien nur Lettisch sprechen, um dadurch dem Staat und der Amtssprache Respekt zu zollen“, heißt es.
Es wurde zuvor berichtet, dass in Lettlands Nachbarland Estland eine Liste der „verbotenen“ Familiennamen veröffentlicht worden war. Dazu gehörten russische Nachnamen Alexejew, Antonow, Baranow, Bogdanow, Worobjow, Wassiljew, Dmitrijew, Fjodorow, Frolow, Gawrilow, Jefimow, Sajzew, Karpow, Koslow, Lebedew, Makarow, Maximow, Nikolajew, Nowikow, Orlow, Popow, Romanow, Semjonow, Sokolow, Timofejew, Zwetkow.