Das Oberhaus des japanischen Parlaments hat ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert geändert: Bislang war es der Frau nach einer Scheidung verboten, in weniger als sechs Monaten wieder zu heiraten. Die entsprechende Regierungssitzung ist online live übertragen worden.
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Laut dem Gesetz aus dem Jahr 1898 mussten japanische Frauen nach einer Scheidung wenigstens sechs Monate alleinstehend bleiben. Diese Regelung sollte Streitigkeiten über mögliche Vaterschaften vermeiden, wenn noch ein Kind im Laufe eines halben Jahres nach der Scheidung zur Welt kommt.

Nach den am Mittwoch verabschiedeten Gesetzesänderungen müssen die Frauen nun nicht mehr 100 Tage auf eine Wiederverheiratung warten. Für eine schnellere Wiederheirat allerdings müssen sie sich von einem Arzt bescheinigen lassen, dass sie nicht schwanger sind.

Japans Oberster Gerichtshof hat im Dezember anerkannt, dass dieses Gesetz gegen die geltende Verfassung verstößt. Diese Entscheidung hat große Resonanz in der japanischen Gesellschaft hervorgerufen. Früher wurde in modernen Bedingungen jedes Kind, das wenige Monate nach der Scheidung geboren wurde, automatisch in das Familienregister des bisherigen Ehemannes eingetragen. Der biologische Vater war dann gezwungen, per Gentest seine Vaterschaft zu beweisen, weil die Frau nicht sofort nach der Scheidung eine Ehe mit dem neuen Mann eingehen durfte.

Dem deutschen Gesetz zufolge muss beispielweise ein sogenanntes „Trennungsjahr“ obligatorisch mindestens ein Jahr andauern, damit die Eheleute prüfen können, ob ihre Ehe wirklich geschieden werden soll oder noch eine Chance hat. Und erst nach diesem Jahr können die Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.