
© Getty ImagesSymbolfoto
Vollzeit, unbezahlte Überstunden, monatlich 300 Euro: Zu diesen Bedingungen arbeitete eine Münchnerin fünf Jahre bei einem Finanzvermittler, offiziell im Praktikum. Damit kam ihr Chef vor Gericht nicht durch.Mehr als fünf Jahre hat eine junge Frau für 300 Euro pro Monat gearbeitet -
der Arbeitgeber hatte ihre Beschäftigung als Praktikum laufen lassen. Schließlich zog die "Praktikantin" vor Gericht, und bekam recht. Nun hat das Landesarbeitsgericht München bestätigt: Die Firma soll 50.000 Euro Gehalt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Als 16-Jährige hatte die Klägerin bei einem Versicherungs- und Finanzvermittler in der Münchner Innenstadt angefangen, gerade hatte sie ihren Realschulabschluss gemacht. Eigentlich wollte sie als Bürokraft arbeiten, bekam aber nur einen Praktikumsvertrag. Ihr berufliches Ziel war es, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen zu werden.
Ihr Vertrag sah nicht nur
43 Wochenstunden vor, sondern auch, dass
Überstunden nicht bezahlt werden.
Im Schnitt kam sie auf einen Stundenlohn von 1,75 Euro.Einmal pro Woche sollte sie Theorieunterricht bekommen. Der fand im Haus ihres Chefs am Chiemsee statt, mit anderen Praktikanten. Viele Aufgaben dort waren aber weniger theoretischer Natur:
Die Neulinge mussten auch den Garten des Chefs pflegen.Zum Streit kam es, als die junge Frau in der Prüfung zur Fachberaterin bei der Industrie- und Handelskammer durchfiel: Die Vorbereitung einmal wöchentlich hatte offensichtlich nicht ausgereicht.
Nachzahlung entspricht MindestlohnDie Gerichte kamen zu dem Schluss, dass es sich um ein sittenwidriges Arbeitsverhältnis gehandelt hat.
Allerdings sprachen sie der Klägerin nicht die übliche Vergütung zu, wie sie ihre Anwälte errechnet hatten. Dann hätte sie rund 77.000 Euro bekommen. Stattdessen setzten die Richter den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunden an. Der gilt auch für Praktika, die länger als drei Monate dauern und nicht im Rahmen eines Studiums vorgeschrieben sind.
Vor zwei Jahren wurde ein Fall bekannt, in dem eine Praktikantin acht Monate lang in einem Rewe-Markt gearbeitet hatte, völlig unentgeltlich. Sie war immer mit der Aussicht auf eine Lehrstelle hingehalten worden. Zunächst
wurden ihr 17.000 Euro zugesprochen, der Handelskonzern trennte sich von dem Marktleiter.
Später wurde das Urteil vom Landesarbeitsgericht in Hamm kassiert, die
Praktikantin ging leer aus. Die Begründung: Die Klägerin habe das Praktikum als Teilnehmerin einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit absolviert und in dieser Zeit Leistungen der Arbeitsagentur erhalten. Zwischen den Streitparteien sei daher kein Arbeitsverhältnis begründet worden, urteilten die Richter.
Den aktuellen Fall der Münchnerin hat bereits das örtliche Landesarbeitsgericht bestätigt. Allerdings kann der Arbeitgeber in die nächste Instanz gehen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
mamk/dpa
Kommentar: Diese Ausbeutungspraxis ist in unserer gegenwärtigen neoliberalistisch geprägten Kapitalgesellschaft traurige Realität. In diesem Fall konnte das zustehende Geld von der Betroffenen zumindest zu einem Teil erfolgreich eingeklagt werden. Und wieviele andere Fälle gehen gänzlich an den Gerichten vorbei?