Minijob Mindestlohn
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Anfang 2015 ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft getreten. Doch eine aktuelle Studie zeigt: Minijobs haben in knapp der Hälfte der Fälle die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt. Der Trick ist einfach: weniger Stunden anrechnen.

Das Mindestlohngesetz gilt seit über zwei Jahren, doch heißt das auch, dass jeder den Mindestlohn erhält? Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts zu Minijobbern deutet in eine andere Richtung. In einem Sputnik-Interview mit Valentin Raskatov äußert sich Dr. Toralf Pusch, Wirtschaftsmathematiker und einer der Macher der Studie, zu den Ergebnissen.

„Das wichtigste Resultat ist, dass es in erheblichem Umfang noch im Jahr 2015, als der Mindestlohn eigentlich schon gegolten hat, zu Verletzungen des Mindestlohns gekommen ist“, berichtet Pusch. „Arbeitgeber haben in dem Fall Minijobbern nicht den Lohn gezahlt, der ihnen zugestanden hat. Wir reden hier von knapp der Hälfte der Minijobber im Hauptjob.“ Am Anfang 2015 sollen 54,3 Prozent der Minijobber unter Mindestlohnniveau vergütet worden sein, gegen Juni sei der Anteil auf 44 Prozent gesunken, bemerkt Pusch. Er rechnet nicht damit, dass die Zahl kontinuierlich weiter sinken wird, sondern glaubt, „dass danach nicht mehr so viel passieren wird.“

Aber der Mindestlohn ist doch gesetzlich beschlossen - wie kommen da solche Zahlen zustande?

„In der Praxis sieht das dann häufig so aus, dass die Stunden nicht korrekt notiert werden. Das heißt, der Bruttolohn mag noch stimmen, aber es werden einfach weniger Stunden aufgeschrieben. Und dadurch steigt dann der rechnerische Stundenlohn. Es sieht dann so aus, als ob der Mindestlohn eingehalten wird - wird er aber gar nicht.“

Die Antwort auf solche Probleme bei der Umsetzung ist für den Forscher einfach: „An erster Stelle würde ich hier die Kontrollen nennen. Der Zoll macht hier sicher seine Arbeit, aber er braucht mehr Personal. Das ist zwar schon beschlossen, der Personalaufbau findet aber recht langsam statt. Die Stellen werden bis 2022 um 300 pro Jahr aufgestockt. Und hier könnten wir uns vorstellen, dass das auch beschleunigt werden könnte. Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Klagelast im Falle von Mindestlohnverletzungen von den Beschäftigten genommen wird. Momentan ist es so, dass jeder Beschäftigte für sich im Fall von Verletzungen des Mindestlohns das einklagen muss. Nicht viele werden sich das vermutlich trauen, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Es wäre beispielsweise hier möglich ein Verbandsklagerecht einzuführen“, so Pusch.

Und wo kommen die Daten her? „Das sind frei verfügbare Datensätze für die Forschung. Der eine wird vom DIW erhoben, dabei werden 27.000 Menschen in Deutschland befragt, die hier ihren Wohnsitz haben, größtenteils in erwerbsfähigem Alter. Das ist repräsentativ, man kann mit diesem Datensatz Hochrechnungen machen für die gesamte Bevölkerung. Das Gleiche gilt für den zweiten Datensatz. Der stammt vom Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, das ist das IAB und das erhebt den PASS-Datensatz. Beide Datensätze führten zu recht ähnlichen Ergebnissen bei der Mindestlohnverletzung. Wir haben die Stundenlöhne berechnet mit dem Bruttolohn und der tatsächlichen Arbeitszeit.“ Für Ende 2015 gibt es noch keine solchen Daten, für 2016 schon gar nicht. Man muss also abwarten, um zu sehen, ob nach Mitte 2015 die Abwärtstendenz noch die zehn Prozent stemmen konnte.