Bis zum Verfassungsreferendum in der Türkei wird es laut Medienberichten keine Auftritte von Vertretern der türkischen Regierung in Deutschland mehr geben. In den letzten Wochen war es durch die geplanten Auftritte zu massiven internationalen Verstimmungen gekommen.

Türkei
© ReutersDer türkische Außenminister bei einem Auftritt in Hamburg, März 2017.
Laut Medienberichten, die sich auf AKP-nahe Organisationen berufen, plant die türkische Regierungspartei AKP offenbar keine weiteren Wahlkampfauftritte in Deutschland mehr. Gegenüber der Wirtschaftswoche sagte der Präsident der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD), Zafer Sirakaya:
Wir werden bis zum Referendum keine weiteren Veranstaltungen mit türkischen Regierungsvertretern organisieren.
Sirakaya erklärte, das auf lokaler Ebene weiterhin Informationsveranstaltungen organisiert werden würden. Aber Gastauftritte türkischer Politiker werde es nicht mehr geben. Der 2004 gegründete Verein UETD gilt als Lobby-Organisation der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland. Nach eigenem Selbstverständnis sieht sich die UETD als ein politischer und sozialer Lobbyverband für die Belange der hier lebenden Türken.

Zuletzt trat die UETD vor allem durch die Organisation umstrittener Veranstaltungen mit türkischen Ministern in Erscheinung. In der Türkei wird am 16. April über eine Verfassungsreform abgestimmt. Sollte die Reform angenommen werden, bekommt Staatspräsident Erdoğan weitreichende Befugnisse hinzu. Die in der Bundesrepublik und anderen Ländern lebenden Türken dürfen ebenfalls über das Referendum abstimmen.

Laut der AFP bestätigte eine Sprecherin der Koordinierungsstelle der türkischen Regierungspartei AKP im Ausland, dass die Entscheidung gegen weitere Auftritte in Ankara getroffen worden sei. Zuvor hatte die Bundesregierung mit einem Verbot von türkischen Wahlkampfveranstaltungen gedroht.

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel wies auf den Paragraf 90a des Strafgesetzbuches hin, wonach die Bundesrepublik Deutschland nicht verächtlich gemacht werden dürfe. Eine Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus sei eine solche Verächtlichmachung. Der türkische Präsident Erdoğan hatte mehrfach von „Nazi-Methoden“ in Deutschland gesprochen.

Zudem verwies Gabriel auch darauf, dass die Genehmigungen für die Abstimmung über das Verfassungsreferendum in Deutschland sowie für Wahlkampfauftritte türkischer Politiker daran geknüpft seien, dass sie auf der Grundlage von deutschem Recht und Gesetz erfolgten. Das sei in einem Schreiben an die türkische Regierung mitgeteilt worden und sei eine zwischen ihm und Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmte Position.