Wachturm mit Stacheldraht, Gefängnis
© SputnikIvan Rudnev
Eine 84 Jahre alte Rentnerin aus Deutschland ist wegen Ladendiebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, berichtet die "Mindelheimer Zeitung", eine Regionalausgabe der "Augsburger Allgemeinen Zeitung".

Die Rentnerin aus Bad Wörishofen (Kreis Unterallgäu), besser bekannt als "Oma Ingrid", sei verurteilt worden, weil sie Lebensmittel und Waren im Wert von 70,11 Euro gestohlen habe. Fünfmal soll die Rentnerin beim Klauen erwischt worden sein.

"Ich habe aber extra nur die bereits reduzierten Waren und Lebensmittel gestohlen", sagte sie.

Ingrid Millgramm verlor Medienberichten zufolge nach dem Tod ihres Mannes ihr Vermögen und ernährte sich von "Knäckebrot und Leitungswasser". Von ihrer knappen Rente bleiben ihr demnach nach Abzug aller Kosten für Miete, Strom und Medikamente höchstens 100 Euro pro Monat übrig.


"Ich habe vor Hunger gestohlen, und dafür schäme ich mich heute zutiefst", erläuterte die Frau.

Für die Ladendiebstähle wurde die Frau dem Blatt zufolge zu einer Geldstrafe verurteilt, die sie aber ebenfalls nicht bezahlen konnte. Im Endeffekt sei sie zu einer acht Monate langen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, erklärte diese Entscheidung so: "Gnadenerweise haben besonderen Ausnahmecharakter. Sie kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn ganz besondere und derart schwerwiegende Umstände vorliegen, dass andere Strafzwecke wie die Schuld des Täters, die Verteidigung der Rechtsordnung, die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und die Wirkung der Bestrafung auf Dritte diesen gegenüber zurücktreten."