
Ausgenommen von Strafverfolgung bleiben das Abstimmungsverhalten und die Reden der Abgeordneten in der Obersten Rada in der Hauptstadt Kiew.
Die Verfassungsänderung war vergangene Woche mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Der seit Mai regierende Selenskij erfüllt damit eines seiner zentralen Wahlkampfversprechen. Die Änderung soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Wegen der weit verbreiteten Korruption und Vetternwirtschaft hatte sich in Umfragen der überwiegende Teil der Ukrainer wiederholt für die Abschaffung des Schutzes ausgesprochen.
Weiterhin gelten jedoch das Abgeordnetengesetz und die Strafprozessordnung, die einen Schutz von Abgeordneten vorsehen. Diese beiden Gesetze können aber im Parlament einfacher geändert werden als ein in der Verfassung verbriefter Schutz vor Ermittlungen.
(rt deutsch / dpa)



Kommentar: Auf jeden Fall ein Anlass, der auf Gutes hoffen lässt. Die Zeit wird zeigen, inwiefern sich dies am Ende manifestiert und ob es durchgehalten wird.