Gendern mit Sonderzeichen soll in der Sprache der Landesbehörden in Baden-Württemberg verboten werden. Das teilte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit.
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Gendern soll in der Sprache der Landesbehörden in Baden-Württemberg verboten werden. Man werde in einer Verwaltungsvorschrift festhalten, dass Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen in der Verwaltungssprache künftig nicht mehr zulässig seien, verkündete Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Das würde dann etwa gelten für Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien. Man würde damit bestehende "Regelungsdefizite" heilen.

Volksbegehren gegen Genderpflicht sammelt tausende Unterschriften

Zuvor hatte das Innenministerium einen Antrag für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden abgelehnt - aus formalen Gründen. Die Initiatoren hatten tausende Unterschriften gesammelt und eingereicht. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten.

Auch die CDU-Fraktion unterstützt die Position der Gender-Gegner - sie lud den Initiator des Volksbegehrens, den Heidelberger Klaus Hekking, am Dienstag in die Fraktionssitzung ein. Hekking hatte kurz vorher Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Ablehnung des Antrags eingereicht.

Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei "Lehrer*innen" ist eine Möglichkeit. Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.