Niederlage für die Anwohner des Berliner Großflughafens: Es bleibt bei den geplanten Nachtflügen. Für die Flughafenbetreiber dagegen ist der Weg frei zur deutschen Nummer Drei. Im Juni 2012 soll es losgehen. Über Nachtflüge in Frankfurt urteilen die Richter später.
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© Patrick Pleul/DPAEin Passagierflugzeug befindet sich vor dem Abendhimmel im Landeanflug auf den Flughafen Schönefeld. Nächtliche Flüge in Randzeiten wurden nun erlaubt

Am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Schönefeld wird es kein komplettes Nachtflugverbot geben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag Klagen von Anwohnern und Anrainer-Gemeinden zurück und bestätigte die geplante Regelung.

Danach sind am künftigen Großflughafen zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Die Planer hätten die Lärmschutzinteressen der Anwohner ausreichend berücksichtigt, entschied das höchste Gericht. Die Kläger nannten das Urteil eine «Katastrophe», die Betreiber einen «Meilenstein».

Über Nachtflüge müssen die obersten deutschen Verwaltungsrichter auch für den Frankfurter Flughafen entscheiden. Dort geht es um die Zeit von 23.00 bis 05.00 Uhr, für die im Planfeststellungsbeschluss 17 Ausnahmen vorgesehen sind. Diese Flüge waren im Winterflugplan bereits fest eingeplant. Völlig überraschend hatte am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Klagen mehrerer Anwohner aufschiebende Wirkung zugestanden und ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt. Die Kasseler Richter sahen die Anwohner in dem Ballungsraum nicht ausreichend vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Auch für Deutschlands größten Flughafen entscheidet endgültig das Bundesverwaltungsgericht. Die hessische Landesregierung erwartet das Urteil für Anfang 2012.

Lobbygruppen reagieren erleichtert

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch, nannte das Urteil für den Hauptstadtflughafen vom Donnerstag "wegweisend". "In der Luftfahrt dürfen am späten Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen." Ähnlich reagierte der Flughafenverbandes ADV und das Deutsche Verkehrsforum.

2006 hatte das Leipziger Gericht den 24-Stunden-Betrieb auf dem Airport an der Stadtgrenze untersagt. Ein Dreivierteljahr vor Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens haben die Richter nun den Planergänzungsbeschluss mit der bestätigten Regelung für zulässig erklärt (Az: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10, 4001.10). Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an.

"Das war der letzte Meilenstein auf dem Weg zum neuen Flughafen", sagte Flughafen-Chef Rainer Schwarz. Schönefeld werde der "dritte große Player" unter den deutschen Flughäfen - nach Frankfurt und München. Der Flughafen öffnet mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren, Ausbaustufen bis zu 45 Millionen sind vorgesehen.

Der neue Flughafen im brandenburgischen Schönefeld ersetzt die bestehenden Flughäfen in Tegel und Schönefeld sowie den bereits geschlossenen Flughafen Tempelhof. Er soll am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen. Auch die Wirtschaft in Berlin und Brandenburg reagierte erfreut.

Anwohner entsetzt

"Das Urteil ist eine Katastrophe für alle Menschen in Deutschland, die in der Nähe von Verkehrsflughäfen wohnen", sagte dagegen Carl Ahlgrimm, der Bürgermeister von Großbeeren. Die Gemeinde zählte zu den Klägern. "Nachtruhe wird auf fünf Stunden beschränkt - aus rein wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften", sagte Ahlgrimm.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel hatte in der mündlichen Urteilsbegründung den Bedarf für Nachtflüge hervorgehoben. Der Großflughafen diene laut Genehmigung dazu, den nationalen und internationalen Luftverkehrsbedarf der Länder Berlin und Brandenburg an einem Standort zu bedienen. Seine Bedeutung werde zwar nicht an Frankfurt und München heranreichen, wohl aber über die der bisherigen Berliner Flughäfen hinausgehen - durch ein insgesamt verbessertes Flugangebot und mehr Umsteigeverkehr, um den bislang schwach entwickelten Interkontinentalverkehr auszubauen, wie Rubel sagte.

Die Planungsbehörde, das Infrastrukturministerium Brandenburgs, habe die Vorgaben von 2006, rechtsfehlerfrei abgewogen und plausibel begründet dargelegt, warum das nicht allein tagsüber zu leisten sei. In den Nachtrandzeiten besitze der Lärmschutz nicht dasselbe hohe Gewicht wie in der Nachtkernzeit von 0.00 bis 5.00 Uhr, sagte Rubel und bezog sich auf das Luftverkehrsgesetz.

DPA