Berlin. Ärzte dürfen unheilbar Kranken in Ausnahmefällen tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Gegenteilige Verbote einer Ärztekammer verstoßen gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufs- und Gewissensfreiheit des Arztes, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. Im aktuellen Fall hatte die Berliner Ärztekammer dem Verein Dignitate 2007 untersagt, Sterbewilligen tödliche Medikamente zu überlassen. Die Kammer hatte zur Begründung auf die »ärztliche Ethik« verwiesen, wonach die Überlassung todbringender Medikamente verboten sei. Dieses Verbot geht nach Auffassung der Richter zu weit, wenn der Arzt in Ausnahmefällen in einen Gewissenskonflikt gerät.

AFP/nd

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