Das Würzburger Verwaltungsgericht hat die Auflagen gegen die protestiereden Asylbewerber bestätigt. Nur einen Punkt wiesen die Richter zurück.

Würzburg. Iranische Asylbewerber demonstrieren seit dem 18. März ununterbrochen in der Würzburger Innenstadt für ihre eigene Anerkennung als politische Flüchtlinge und eine Verbesserung der Asylpraxis in Deutschland. Sechs der ursprünglich zehn iranischen Männer wurden seither als Flüchtlinge anerkannt. Derzeit demonstrieren 13 Männer und Frauen, sechs von ihnen sind mit zugenähten Mündern im Hungerstreik.

Das Verwaltungsgericht hat in einem Beschluss am Freitag nahezu alle beschränkenden Auflagen der Stadt Würzburg für den weiteren Protest der Iraner bestätigt - einzig das Verbot zugenähter Lippen und Fotos davon wiesen die Richter zurück. Dies sei weder strafbar noch handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem gehe davon auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung aus. Dass diese Art des Protests von vielen Menschen abgelehnt werde, könne zwar sein, das Grundrecht auf Meinungsäußerung aber wiege höher, so die Richter. Die iranischen Asylbwerber kündigten gestern an, den Beschluss des Würzburger Verwaltungsgerichts nicht zu akzeptieren. Nun muss sich der bayerische Verwaltungsgerichtshof zum vierten Mal mit der Demonstration der iranischen Flüchtlinge befassen.

Die Stadt Würzburg hingegen ist mit dem Beschluss vom Freitag zufrieden. Schließlich seien fast alle Auflagen vom Gericht bestätigt worden, sagte Stadtsprecher Christian Weiß. So durfte etwa das Aufstellen eines Mannschaftszeltes untersagt werden, da dies rein logistische Bedeutung habe. Und das verhängte Teilnahmeverbot für Asylbewerber aus anderen Städten, die durch Teilnahme an den Protest-Aktionen in Würzburg gegen Auflagen ihres Asylverfahrens verstoßen würden, wurde ebenfalls bestätigt.

Das Gericht äußerte in seiner Entscheidung deutliche Zweifel an der Friedlichkeit der Versammlungsteilnehmer. Vor allem das Verhalten eines der beiden Flüchtlinge, die den Eilantrag vor Gericht gestellt hatten, gebe Anlass zur Sorge. Der Mann habe mit dem Einsatz von Gewalt gedroht, erläuterten die Richter. Solche verbalen Drohungen ließen "insgesamt Rückschlüsse auf die Ausgestaltung und den Zustand der Versammlung und ihrer Teilnehmer" zu. Zusammen mit dem wachsenden Unmut in der Bevölkerung über die Demo entstehe so eine "gefährliche Mischung".