
Die Bundesregierung will Stromengpässen im Winter vorbeugen und deshalb ein Abschalten von dringend benötigten Gaskraftwerken notfalls verbieten. Ein Gesetzentwurf sehe vor, dass Betreiber das Stilllegen von Kraftwerken in Zukunft zwölf Monate vorher mitteilen müssen und die Stilllegung fall nötig verboten werden könne.
Die Betreiber der Übertragungsnetze für Strom sollen bis März 2013 zusammen mit der Bundesnetzagentur eine Liste systemrelevanter Kraftwerke erstellen. Konkret handele es sich dabei vor allem um Gaskraftwerke in Süddeutschland. Dem Entwurf zufolge könnte es um Kapazitäten von 3900 Megawatt gehen - das entspreche etwa zehn Gaskraftwerken.
287 Millionen Euro pro Jahr
Werde die Stilllegung verboten, würden die Kraftwerke als Netzreserve betriebsbereit gehalten und nur in knappen Situationen eingesetzt. Dafür sollen die Besitzer der Anlagen eine Entschädigung erhalten. Die Kosten könnten sich dem Entwurf zufolge auf maximal 287 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Die Kosten würden die Verbraucher über die Entgelte für die Strom- und Gasnetze bezahlen.
spa/dpa



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