Das polnische Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der eine strafrechtliche Ahndung für Journalisten und Massenmedien bei Verwendung des Begriffes „Polnisches Todeslager“ vorsieht, erklärte am Montag der stellvertretende Vize-Justizminister der polnischen Republik, Patryk Jaki, bei einer Presse-Konferenz.
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© REUTERS/ Kacper Pempel
Für „die öffentliche und Fakten widersprechende“ Unterstellung der „Teilnahme, Organisation oder Verantwortung für Verbrechen des Dritten Reiches“ seitens Polen „können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen“. Unter anderem sei auch eine Geldstrafe möglich.

Außerdem will das Justizministerium die Staatsverfassung mit einem neuen Punkt vervollständigen. Dieser soll besagen, dass „der gute Ruf der polnischen Republik und von deren Volk rechtlichem Schutz unterliegt“.

Damit beabsichtigt die Regierung von Beate Szydlo vor allem, gegen die Verwendung der Formulierung „Polnische Todeslager“ anzugehen. Dieser Begriff ist oft in westlichen Massenmedien anzutreffen, wenn sie über nationalsozialistische Konzentrationslager zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges in Polen berichten.

Laut der polnischen Normativbasis muss die Gesetzesinitiative des Justizministeriums von der Regierung unterstützt und dann im Parlament bewilligt werden. Anschließend muss der Präsident den Gesetzesentwurf unterzeichnen. Die Partei „Recht und Gerechtigkeit“, die sich aktuell an der Macht befindet und die Stimmenmehrheit im Parlament besitzt, kann damit schnell ihre Idee umsetzen.

Polnische Gerichte hatten in der Vergangenheit mehrfach Klagen gegen ausländische Massenmedien ignoriert, die die umstrittene Formulierung „Polnische Konzentrationslager“ verwendet hatten. Die Staatsanwaltschaft von Warschau hatte 2013 eine Klage wegen „öffentlicher Beleidigung des polnischen Volkes“ in einem Zeitungsartikel der Rheinischen Post abgewiesen, in dem diese Wortfügung vorkam. Sie hatte sie als Hinweis auf die geographische Lage der Todeslager betrachtet.