Trotz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts im Eilverfahren, der Nancy Faesers Verbot des Nachrichtenmagazins Compact - vorläufig zumindest - aufhob und mit deutlichen Worten die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme kritisierte, hält die Bundesinnenministerin an dem Vorhaben fest. Es sei "ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird", sagte sie bei einem Termin in Berlin. Jetzt habe man "mal" verloren.
Mit diesen Worten wird die Sozialdemokratin von diversen deutschen Medien zitiert, unter anderem von der Tagesschau. Weiter heißt es in den Berichten, die Innenministerin sehe trotz des Gerichtsentscheids keinen Anlass für eine Kurskorrektur. "Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen", zitiert die Tagesschau Faeser.
Kommentar: Das sind sehr gefährliche Eigenschaften für eine Person in so einer Position: Keine Fehler einzusehen und weiterzumachen, wo man aufhörte.
Kommentar: Es freut uns zu lesen, dass Gericht erst einmal für das Compact-Magazin und infolgedessen für die freie Meinungsäußerung gestimmt hat.