Im deutschen Parlament findet eine als öffentlich deklarierte Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt. Es soll über einen Gesetzentwurf debattiert werden, der psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren soll.
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Genauer gesagt handelt es sich um den “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme”, inklusive “medikamentöser” Zwangsbehandlung, womit u.a. die Zwangsverabreichung von Psychopharmaka gemeint ist, die in Wahrheit keine Medikamente, sondern Stimmungs-, Persönlichkeits- sowie körperverändernde Substanzen sind und bei längerer Einnahme u.a. zu chemischer Kastration, starker Gewichtszunahme, Gefühllosigkeit, Verwirrung und einer erheblich verkürzten Lebenserwartung führen.
Eingeladen sind- abgesehen von den Bundestagsabgeordneten - jene von der Psychiatrie betroffenen Personen, die als Zuschauer “miterleben” dürfen, welche Zwangsmaßnahmen über sie verhängt werden sollen. Wir kommen als polnische Pressevertreter mit offizieller Akkreditierung für Ton- und Bild- Berichterstattung im Bundestag, was bei öffentlichen Versammlungen prinzipiell kein Problem darstellen sollte.
Immerhin ist die Pressefreiheit im deutschen Grundgesetz vermerkt. Ebenso wie insbesondere das Parlament keine Geheimnisse vor den Bürgern haben sollte. Polizisten machen uns jedoch schon bei den ersten Aufnahmen darauf aufmerksam, dass mit Hinweis auf das “Hausrecht” des Vorsitzenden jegliche Aufzeichnungen - noch deutlicher: jede Aufnahme von Beweisen - untersagt seien.