Im Land der Kiwis und Hobbits wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen, der andere Länder folgen sollten. Neuseeland hat per Gesetz entschieden, was wir schon lange wissen, Tiere können Schmerz und Freude, Angst und Wohlsein empfinden. Sie sind kein Gegenstand, welchen man nutzen kann wie man möchte.
schweinchen
Ein großartiges Beispiel für die Welt, durch die Anerkennung der Grundrechte für Tiere - leider gilt das nicht überall auf der Welt.

Menschen demonstrieren gegen Mäuse und Ratten im Labor als Versuchskaninchen und gehen Sonntags in den Zoo und schauen sich Eisbären oder Löwen an. Menschen kämpfen gegen den Walfang in Japan und amüsieren sich über Delphine in Delphinarien. Und vor den Kassen von prominenten Zirkussen stehen Menschen Schlange, um Elefanten bei ihren Künsten zuzuschauen. Mit Grundrechten für Tiere hat das nichts zu tun. Mit dem Leben der Tiere sehr wohl. Und darum beschäftigen sich immer mehr Länder mit den Grundrechten der Tiere und das ist gut so. Tiere können fühlen und das hat nun Neuseeland in die Verfassung aufgenommen, andere Länder sollten folgen.

Bereits Mitte Mai hat der Oberste Gerichtshof im indischen Delhi entschieden, dass Vögel nicht nur physisch in der Lage sind zu fliegen, sondern auch ein Recht dazu haben - und dass Menschen sie nicht in Käfige sperren dürfen. Von einem Grundrecht der Vögel zu fliegen sprach der Richter Manmohan Singh und gab der Tierrechtsorganisation People for Animals recht, die offenbar die Tiere eines Vogelhändlers befreit hatte, von einem untergeordneten Gericht aber verurteilt worden war, diese Vögel zurückzubringen, und dagegen in Revision ging. „Mit Vögeln zu handeln, ist eine Verletzung der Grundrechte der Vögel“, stellte Richter Singh fest.

In Dezember 2014 entschied Argentinien das Menschenrecht auf Freiheit für Orang Utan. Nach 20 Jahren in Argentinien wurden der Orang Utan Sandra von einem Gericht Persönlichkeitsrechte zugesprochen. Ob Tiere „Sachen“ oder „Personen“ sind, diese Frage beschäftigte in den vergangenen Wochen auch ein Gericht in New York. In New York gingen Juristen für die beiden Schimpansen Hercules und Leo vor Gericht, die in einem Universitätslabor auf Long Island für medizinische Versuche verwendet werden. Ein erster Sieg wurde erzielt, als der Oberste Gerichtshof Manhattan den Fall der beiden nicht-menschlichen Kläger zuließ; doch im Nachhinein strich die Richterin Barbara Jaffe die Formulierung, ein Habeas Corpus sei eröffnet, aus der Akte, damit nicht das Missverständnis aufkommen könne, sie habe die Schimpansen zu menschlichen Rechtssubjekten erklärt.

Auch die Nachricht aus Neuseeland gibt Hoffnung, dass die Grundrechte für Tiere berücksichtigt werden. Die Verfassung wird um die Feststellung ergänzt, Tiere seien als „sentient beings“ anzusehen, also als empfindungsfähige Wesen. Das neue Gesetz besagt, dass Tiere, wie Menschen, „fühlende” Wesen sind!

Neuseeland, New York, Indien und auch Argentinien machen es vor und wer sich nun fragt, ob Tiere weiterhin gejagt werden dürfen, hierzu zitieren wir aus der Verfassung von Neuseeland: „Nichts von dem hier Festgelegten untersagt es, ein Tier zu jagen oder zu töten.“

50 bis 60 Milliarden Tiere tötet der Mensch weltweit jedes Jahr. In den meisten Ländern hat der Tierschutz die Form einfachrechtlicher Gesetze. In Deutschland ist er stärker verankert, allerdings nicht in der Form von Grundrechten, sondern als in der Verfassung festgeschriebenes Staatsziel.

In Deutschland wurde 2002 durch den Bundestag der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.”

Diese Regelung ist allerdings bisher ohne größere rechtspraktische Bedeutung geblieben.

2008 erließ die Schweiz ein neues, verschärftes Tierschutzgesetz, das momentan als strengstes Tierschutzgesetz der Welt gilt.

Neuseeland ist ein vorbildliches Beispiel und andere Länder sollten folgen, denn es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Und Zoobesucher sollten sich fragen, ob der knuddelige Eisbärennachwuchs auf dem paar Quadratmeter Gehege wirklich richtig aufgehoben ist oder doch besser in der Arktis. Schließlich haben wir es nun bestätigt bekommen, was wir ja schon immer wussten, Tiere sind wie Menschen „fühlende” Wesen!