Impfpflicht Impfzwang vaccination
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Meldepflicht für Kitas: Wenn Eltern eine Impfberatung verweigern, sollen sie den Gesundheitsämtern genannt werden. Dann könnte es Geldstrafen geben, sagt Bundesgesundheitsminister Gröhe.


Eltern von Kita-Kindern drohen Geldstrafen bis 2500 Euro, wenn sie sich der verpflichtenden Impfberatung verweigern. Das ist die Konsequenz eines Epidemiologie-Gesetzes, das am 1. Juni im Bundestag abschließend beraten werden soll, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Danach sollen Kitas verpflichtet werden, den Gesundheitsämtern alle Eltern zu melden, die eine Impfberatung ausschlagen. Die Ämter können dann Strafen verhängen. „Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kalt lassen“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): „Deshalb verschärfen wir jetzt die Regelungen zum Impfschutz.“ Erst in dieser Woche war eine dreifache Mutter an den Folgen einer Masern-Erkrankung in Deutschland gestorben.


Kommentar: Wow, Dissidenten "Impfgegner" sollen also behördlich erfasst und unter Androhung von Strafe in Umerziehungsprogramme Impfberatungen gesteckt werden. Es lebe unsere freie Gesellschaft!


„Ohne Impfung keine Kita“

In den letzten Wochen hatten sich Ärzte und Politiker immer wieder für mehr Immunisierungen und strengere Kontrollen ausgesprochen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte will den Besuch von Kindergärten davon abhängig machen, ob Kinder geimpft sind. „Ohne Impfung keine Kita und auch keine andere Bildungseinrichtung“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach. Der Verband unterstütze die Absicht von Minister Gröhe, die Pflicht zur Impfberatung zu verschärfen, betonte Fischbach: „Wir können die Impflücken, die wie gerade wieder Masern-Epidemien möglich machen, nicht hinnehmen.“

Die FDP hatte auf ihrem Bundesparteitag eine allgemeine Impflicht für alle Kinder bis 14 Jahre gefordert. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) warnte dagegen vor Aktionismus und vor einem erheblichen Eingriff in das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und in das Sorgerecht der Eltern.