Die Bundeswehr wird in der kommenden Woche im Rahmen einer „Terror-Lage“ erstmals gemeinsam mit der Polizei einen Einsatz in Deutschland proben. Die CDU spricht von einem historischen Moment.
Ursula von der Leyen Breedlove
© dpaNato-Oberbefehlshaber General Philip Breedlove mit Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen in Brüssel, Februar 2016.
In der kommenden Woche werden Bundeswehr und Polizei unter Federführung von Bundesinnen- und Bundesverteidigungsministerium in sechs Bundesländern die Zusammenarbeit bei einer „Terrorlage“ üben. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Stabsrahmenübung, die sich nur in Einsatz- und Lagezentren abspielt. Es werden keine Einsatzkräfte auf der Straße zu sehen sein.

Es ist das erste Mal, dass die Bundeswehr außerhalb des Katastrophenschutzes im Inneren Deutschlands zum Einsatz kommt. Die Bundesregierung hat den militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Zuge der „Terror“-Gefahren beschlossen. Eigentlich hätte zu einem solchen Beschluss das Grundgesetz geändert werden müssen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte vor wenigen Wochen angekündigt, die finanziellen Mittel für die Ausrüstung der Bundeswehr signifikant zu erhöhen. Dies wurde mit den Gefahren durch den islamischen Terror und der unsicheren Lage in Europa begründet.

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die für kommende Woche in mehreren Bundesländern geplante gemeinsame Übung von Bundeswehr und Polizei zur Zusammenarbeit bei Anschlägen als „historischen Moment“ bezeichnet. Erstmals werde das Zusammenspiel gemeinsam geübt, sagte Strobl der Nachrichtenagentur AFP. „Ich habe das schon lange vorgeschlagen und bin sehr froh, dass es nun zu dieser Übung kommt.“

Strobl machte deutlich, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inland „in ganz bestimmten Fällen durch das Grundgesetz“ gedeckt sei. Selbstverständlich finde auch die Übung in dem Rahmen statt, „den die Verfassung vorsieht“, sagte der Stuttgarter Innenminister AFP. Auch die engen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben habe, würden beachtet.

Er verwies darauf, dass die Bundeswehr Möglichkeiten und Instrumentarien habe, „über die die Polizei nicht verfügt und nie verfügen wird“. Dies gelte etwa für Hubschrauber, die eine große Zahl an Verletzten in Krankenhäuser bringen könnten. Dies gelte aber auch für den Umgang mit Sprengfallen oder mit biologischen und chemischen Waffen sowie nicht zuletzt für Angriffe aus der Luft.


Kommentar: Strobl spricht hier von einem Kriegszustand und keinem einzelnen Anschlag. Außerdem:

Bei der Übung gehe es nun „vorrangig um Entscheidungs- und Kommunikationswege“, hob Strobl hervor. Als Beispiele nannte er Fragen wie: „Ist das Krisenmanagement in Bund und Ländern in der Lage, eine grenzübergreifende Terrorlage zu bewältigen? Sind die Kommunkationswege klar? Wer trifft wann welche Entscheidung?“

Die Teilnahme Baden-Württembergs an der Übung ist nach Darstellung Strobls innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung unumstritten. Darüber gebe es „überhaupt keinen Dissens“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident. „Wir sind hier absolut einer Meinung, dass wir alles dafür tun müssen, um unsere Sicherheitsbehörden im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bestmöglich miteinander zu vernetzen und zu organisieren.“