Hunderte Menschen kommen jedes Jahr für Taten in Haft, die sie nicht begangen haben. Doch Hilfe können sie nach ihrer Freilassung nicht erwarten. Für das oft zerstörte Leben der Justizopfer hat der Staat nur 25 Euro Schadenersatz pro Gefängnistag übrig - und viele bürokratische Schikanen.Für Wiedergutmachung ist es jetzt zu spät. Horst Arnold ist gestorben, auf der Straße umgefallen, Herzstillstand mit 53 Jahren. Als er starb, hatte Arnold fast elf Jahre Kampf hinter sich, fünf davon saß er unschuldig in Haft. Eine Kollegin hatte den Biologielehrer beschuldigt, sie in einer Schulpause vergewaltigt zu haben. Nach dem Gefängnis kämpfte er knapp sechs Jahre lang für seine Rehabilitation, um Schadensersatz und darum, sein Leben zurück zu bekommen.
Arnold hat immer wieder verloren, nie einen Cent Entschädigung gesehen, nie eine Entschuldigung gehört. Heidi K., die Frau, die ihn zu Unrecht beschuldigt hat, wird jetzt wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Das gab die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 10. Juli 2012 bekannt - zehn Jahre, nachdem das angebliche Opfer vor Gericht gegen Arnold ausgesagt hatte, und zwei Wochen nach Arnolds Tod.
Kommentar: