
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Thema Intersexualität, empfiehlt der deutsche Ethikrat unter anderem, im Personenstandsrecht eine dritte Kategorie für das Geschlecht einzuführen. Das Gremium ist der Auffassung, dass ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vorliegt, wenn Menschen, die sich wegen ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht weiblich oder männlich zuordnen können, rechtlich gezwungen werden, sich auf dem Standesamt einer dieser Kategorien zuzuordnen.
Der Ethikrat empfiehlt: „Es sollte geregelt werden, dass bei Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch „anderes“ gewählt werden kann.“ Er empfiehlt außerdem, dass kein Eintrag erfolgen muss, bis der Betroffene sich selbst entschieden hat.







