München/Dachau - Nach den tödlichen Schüssen im Dachauer Amtsgericht ist eine Debatte über die Sicherheit in deutschen Justizgebäuden entbrannt. Gegen den Attentäter wurde am Donnerstagnachmittag Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes erlassen.

© Andreas Gebert/DPASanitäter betreten das Amtsgericht in Dachau. Ein Mann hatte hier während eines Prozesses einen Staatsanwalt erschossen.
Er hatte auf den Richter gezielt und den Staatsanwalt erschossen. Der 54-Jährige schweigt zu seiner Tat.
Nach Angaben von Oberstaatsanwältin Andrea Titz wird der Mann psychiatrisch begutachtet. «Wir haben aber bisher keine Hinweise auf psychiatrische Leiden», sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Sie rechnete nicht mit der Einweisung des Transportunternehmers in eine psychiatrische Klinik.
Der Mann war am Mittwoch - unter anderem wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge - zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er sei mit dem Richterspruch nicht einverstanden gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Titz. «Nach unseren Erkenntnissen war es wohl so, dass er aufgebracht war, auch im Umgang mit seiner Verteidigerin.» Während der Urteilsbegründung soll der nach einem Schlaganfall körperlich angeschlagene Mann eine kleine Pistole gezogen und mehrere Schüsse - wahrscheinlich fünf - abgefeuert haben. Woher er die Waffe vom Kaliber 6,35 hatte - er besaß sie illegal - ist noch unklar.
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