Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat endgültig entschieden. Polen muss seine eigenen Ermittlungen in Sachen CIA-Geheimgefängnis zum Abschluss bringen und den beiden dort gefolterten Männern Schadensersatz zahlen. Diese werden allerdings noch in Guantanamo festgehalten.
Anti-Folter Demo gegen guantanamo
© Flickr/takomabibelotAnti-Folter Demonstration zur Schließung von Guantanamo.
Schon im Juli 2014 wurde Polen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zahlung von insgesamt 230.850 Euro an Schadensersatz verurteilt, weil es nach Ansicht des Gerichts an der illegalen Inhaftierung zweier Terrorverdächtigter beteiligt war. Dabei wurde ein Geheimgefängnis auf polnischem Boden in Anspruch genommen, was gegen geltende Gesetze verstößt.

Das CIA-Geheimgefängnis, welches unter dem Decknamen "Quartz" geführt wurde, befand sich in einer Villa in einem Waldgebiet auf einem Militärgelände in der Nähe der Ortschaft Stare Kiekjuty. Dies war ein ehemaliges Ausbildungslager des polnischen Geheimdienstes und somit bestens für eine solche Geheimoperation geeignet, wie sie der CIA-Folterbericht offenlegte.

Rund 3 Jahre lang - von 2002 bis 2005 - wurden Abu Zubaydah und Abd al-Rahim al-Nashiri dort gefangen gehalten, bis sie dann nach Guantanamo überführt wurden, wo sie noch heute einsitzen. Abu Zubaydah, dem die Mitgliedschaft bei al-Quaida vorgeworfen wird, soll während seines Aufenthalts in dem Geheimgefängnis mindestens 83 Mal mittels Waterboarding gefoltert worden sein.

Nun steigt angesichts der Entscheidung des Gerichts der Druck auf jene Länder, welche der CIA ebenfalls dabei geholfen haben, ihr Folterprogramm umzusetzen. Damit könnten jedoch einige Regierungen mit höchst unliebsamen Fragen konfrontiert werden, da sie sowohl die UN-Folterkonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention ratifizierten.