
© ReutersDeutsche Armutsindustrie: Kürzt das Jobcenter die Leistungen bleibt vielen Arbeitslosen oft nur noch das Sammeln von Pfandflaschen
Ermitteln, bespitzeln und bestrafen aus einer Hand: Jobcenter in Deutschland haben laut Arbeitsagentur Kompetenzen wie Staatsanwälte. Selbst auf intimste Spitzeleien verzichten die Staatsdiener dabei nicht.Dass ein Gerichtsvollzieher für eine Familie im Hartz-IV-Bezug beim Jobcenter monatelang vorenthaltene Leistungen pfändet, wie es der Rechtsanwalt Dirk Feiertag vor einigen Tagen in Leipzig erwirkt hatte, ist ein seltenes Resultat juristischer Hartnäckigkeit.
Gewöhnlich geht es andersrum: Eine regelrechte Arbeitslosenpolizei kontrolliert und bespitzelt Erwerbslose und aufstockende Sozialleistungsbezieher.Bis ins Schlafzimmer verfolgtEine Mandantin der Bremer rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird vom Jobcenter Stade (Niedersachsen) dieser Tage bis in heimische Schlafzimmer verfolgt. Die schwangere Hartz-IV-Berechtigte konnte der Behörde den Namen des Kindesvaters nicht nennen. Den wollte das Amt aber zum Unterhalt verpflichten. Es schickte ihr prompt
einen Fragebogen.
In dem von der Kanzlei am 19. Oktober veröffentlichten Papier soll die werdende Mutter nun erklären, mit wem sie in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt habe. Den oder die Männer müsse sie mit Namen und Geburtsdatum nennen, forderte das Jobcenter. Lägen ihr diese Informationen nicht vor, habe sie dies „ausführlich und nachvollziehbar“ zu begründen. Schließlich forderte das Jobcenter sie auf, eine Belehrung zu unterschreiben: Sie sei ausdrücklich darüber informiert worden, dass „ich eine strafbare Handlung begehe, wenn ich den Kindesvater absichtlich verschweige“.
„Wir haben schon einiges erlebt,
aber das schlägt dem Fass den Boden aus“, sagte Rechtsanwalt Jan F. Strasmann im Gespräch mit der Autorin. Deshalb habe er recherchiert, ob das wirklich real ist. Nun ist für ihn klar: Das Schreiben ist so absurd wie authentisch. „Das Jobcenter hat hier sämtliche rechtliche und moralische Grundsätze missachtet“, so Strasmann. Der Anwalt werde den Fall weiterverfolgen. Auskunft geben muss seine Mandantin nach seiner Einschätzung nicht, ein ja oder nein auf die Frage, ob sie den Vater kenne, sei gerade noch an der Grenze dessen, was eine Behörde zu interessieren habe.
Das Jobcenter selbst hat Anfragen bislang nicht beantwortet. Eine Pressestelle gibt es dort nicht. Die Arbeitsagentur Stade teilte mit, der Geschäftsführer sei derzeit außer Haus. Dessen Stellvertreter wolle sich noch zu dem Fragebogen und den Methoden des Jobcenters äußern. Für den Anwalt ist klar: Das Jobcenter hat seine Kompetenzen
in eklatanter Weise überschritten, um Geld vom Kindesvater einzutreiben.
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