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Berlin/ Deutschland - Der Deutsche Bundestag muss Einsicht in einen 2009 von einer Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion beim "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" in Auftrag gegebene Ausarbeitung zum Thema "Die Suche nach außerirdischem eben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" gestatten, der bislang vor der Öffentlichkeit zurückgehalten wurde. Das hat soeben das Verwaltungsgericht Berlin entschieden."Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des 'Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages', so das Verwaltungsgericht Berlin in seiner heute (1. Dezember 2011) bekannt gegebenen Entscheidung.
Der Kläger, Frank Reitemeyer (s. Abb.), hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung über "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag "nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums" (...wir berichteten, s. Links).